Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine Frage.Und zwar läuft meine Elternzeit im nächsten März ab.Da ich vermutlich keine passende Stundenzahl von meinem Arbeitgeber angeboten bekomme,werde ich mich vielleicht ein Jahr beurlauben lassen ohne Bezüge.Wenn ich jetzt in diesem Jahr schwanger würde,was passiert dann? Könnte ich dann nach der Beurlaubung ganz normal drei Jahre Elternzeit nehmen,auch wenn mein Kind dann vielleicht schon ein paar Monate alt wäre? Oder beginnt dann automatisch mit der Geburt die Elternzeit und die Beurlaubung ist hinfällig? Vielen Dank für eure Hilfe, LG Andrea
Grundsätzlich kannst Du EZ jederzeit beginnen lassen, auch erst später, dann allerdings mit 8 Wochen Meldefrist. Aber: ich würde in die Beurlaubung reinschreiben, daß sie bei Geburt eines weiteren Kindes erlischt / automatisch aufgehoben wird. Wie machst Du das in dieser beurlaubung mit der Krankenversicherung? Viele Grüße Désirée
Hallo, wie ich das mit der Versicherung mache,das weiss ich noch nicht.Ich habe erst mal mit meiner Chefin im September einen Gesprächstermin.Ich hoffe ja noch,dass sie mir eine 25% Stelle anbietet, oder 50% ohne Schichtdienst.Ist aber wohl eher utopisch.Vielleicht muss ich mich über meinen Mann versichern lassen in der Beurlaubung? Der ist privat,das würde mir nicht so gut gefallen.Bei uns lassen sich öfter mal Leute beurlauben,ich denke,dass die dort wissen,wie man sich versichern muss.Ich möchte bloß nicht,dass der zweite Erziehungsurlaub kürzer wäre wegen der Beurlaubung.LG Andrea
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