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Geschrieben von co-si am 27.08.2004, 14:20 Uhr

Muki-Kur bei Beamtin - wer kennt sich aus....

Hallo,

ich plane eine Mutter - Kind - Kur für mich und meinen Sohn. Wir bekommen beide Beihilfe NRW und sind darüberhinaus privat versichert.

-,-

Bei der Beihilfe gibt es z.Z. ja Mutter-Kind-Kuren, aber was ist bei der Krankenkasse???
Brauche ich für eine Kur ggfs. doch für mich und meinen Sohn eine Verordnung.
Das würde die Sache leicht kompliziert machen, von Arztseite aber kein Problem.

Also, wer hat schon mal ähnliches gemacht und kann mir ggfs. helfen


Gruß Silke

 
3 Antworten:

Re: Muki-Kur bei Beamtin - wer kennt sich aus....

Antwort von KaMeKai am 27.08.2004, 19:23 Uhr

Hallo,
ich bin Beamtin privatversichert mit Beihilfesanspruch.
Die Beihilfe kennt keine Mutter-Kind Kur. Ich und meine beiden Kinder, wir hatten alle ein eigenes Attest und wurden beim Gesundheitsamt vorgeladen. Die haben die Kur befürwortet.
Von der Beihilfe gibt es nur einen tageweisen Zuschuss - ich musste einiges zuzahlen.
LG
Kathrin

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Re: Muki-Kur bei Beamtin - wer kennt sich aus....

Antwort von Murmeline am 27.08.2004, 21:31 Uhr

Genau so ist es leider. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Zuzahlung zu umgehen - allerdings ohne Kinder. Nämlich wenn man statt einer psychosomatischen Kur in einer entsprechenden Klinik zu einem stationären Klinikaufenthalt geht! Es gibt nämlich Kliniken, die sowas anbieten. Das ist vom Ablauf und von den Anwendungen her dasselbe, aber abrechnungstechnisch ein himmelweiter Unterschied! Wenn man nämlich ein Mehrbettzimmer wählt und sich nicht vom Chefarzt behandeln läßt, erstatten Beihilfe und private KV zusammen 100 %! Habe ich schon 2x gemacht und alles ersetzt bekommen. Der Arzt muß eine Verordnung der stationären Behandlung schreiben und man muß das dann vorab von der Beihilfe sowie der priv. KV genehmigen lassen.

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Re: bei uns war es so

Antwort von benedikte am 28.08.2004, 14:08 Uhr

dass unser Junge als Frühchen eine Kur verschrieben bekam von der Kinderärztin. Dann musste er zur Untersuchung zum amtsarzt, der befürwortete die Kur, die Beihilfe bewilligte die Kur und genehmigte einen elterlichen begleiter ( war mein Mann, was meine Beihilfestelle zahlte, weil das Kind über mich beihilfeberechtigt ist, aber4 das führt hier zu weit).Wir haben eine Klinik gesucht auf Langeoog, die Beihilfe hat die komplette Rechnung für Jungen und Vater im Rahmen der beihilfe übernommen, die private hat für den Jungen gezahlt ( weil er für Kuren versichert ist), für den Vater hat sie nicht gezahlt, weil in unserem Privatvertrag die elterliche Begleitung ohne eigene Krankkeit nicht verichert ist.Summa summarum waren das aber bei drei Wochen Kur damals keine 1.500 DM- und er hat Vollverpflegung gehabt etc. Also, ich fand es angemessen.

benedikte

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