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Geschrieben von Felica am 09.10.2020, 16:05 Uhr

Lösung Mutterschutz/Umzug usw...

Das wirklich sinnvollste wäre, du bleibst bis zum Mutterschutz hier wohnen. Wenn SSW7 und selbstständig wird für das EG dein Einkommen in 2020 wichtig sein, das wird deine Grundlage sein. Du solltest also noch möglichst viel verdienen bis Jahresende.

Zum Mutterschutz kannst du dann zu deinem Freund ziehen. Beim AG reichst du mindestens 2 Jahre EZ ein. Falls es euch finanziell gut geht, auch die 3 Jahre.

Begründung, du weißt noch nicht wie die Beziehung sich entwickelt. Wenn ihr bisher eine Fernbeziehung hattet, ist das Zusammen ziehen jetzt eine besondere Belastung. Erst recht wenn das zusammenfällt mit dem ersten Kind. Solange du in EZ bist, also einen Arbeitgeber hast, wärst du auch darüber krankenversichert. Hast du keinen AG, müsstest du dich spätestens nach dem das EG verbraucht ist darum kümmern. Sollte alles super klappen und ihr bekommt zeitnah das nächste Kind, hättest du auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom AG, solange der AV noch besteht und du dann die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest.

ALG1, worüber du versichert wärst wenn das EG durch ist, kannst du nur beziehen wenn du eine Kinderbetreuung hast. Das kann aber je nach Gegend extrem schwierig werden.

Deine Selbstständigkeit kannst du in der EZ weiter machen, solange du nicht über 30 Std kommst. Kannst es dir also am neuen Wohnort in Ruhe aufbauen. Einkommen müsstest du aber der EG-Kasse mitteilen. Da es beim basis-EG keine Freigrenzen gibt, jeder Euro also zur Kürzung beim EG führt, bis auf den Mindestsatz von 300 € EG, wäre eine Überlegungn wenn du zeitnah nach dem Mutterschutz wieder arbeiten willst dann besser EG Plus zu wählen. Dann gibt es nur die hälfte monatlich, dafür aber doppelt so lange.

Wo du im Mutterschutz und in der EZ wohnst kann für deinen AG egal sein, du musst nur daran denken zeitlich passend zu kündigen wenn du dort nicht wieder arbeiten willst sobald die EZ endet, also spätestens 3 Monate vor Ende der EZ. Oder sofern du nicht auf den letzten Tag vor Ende der EZ kündigst mit den vertraglichen zu jedem dort festgelegten Termin.

 
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