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Geschrieben von Lewanna am 08.10.2020, 23:24 Uhr

Lösung Mutterschutz/Umzug usw...

Ich würde erst umziehen wenn du im Mutterschutz bist.
Du bekommst sonst kein Mutterschaftsgeld und das Elterngeld wird auch viel geringer, da zählt ja das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Arbeibeitslosengeld zählt 0.

In der Elternzeit ist es egal wo du wohnst. Und kündigen kannst du dann zum Ende der Elternzeit. Vielleicht kommt ja auch vorher Kind 2 und du hättest wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

LG

 
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