Geschrieben von Clara_ am 20.08.2020, 10:19 Uhr |
Elternzeit nach dem 2. Geburtstag
Hallo,
ich habe gerade schon Dr. Gockel bemüht und möchte trotzdem noch einmal das Schwarmwissen.
Das Kind wurde im Juli 2018 geboren, es wurden 2 Jahre Elternzeit beantragt, die sind vorbei.
Ich arbeite aktuell Teilzeit, immer noch beim selben AG, und möchte gern wieder komplett in Elternzeit, also das letzte Jahr jetzt nehmen.
Gelesen habe ich, dass ich den Antrag schriftlich und 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit, spätestens, abgeben sollte. Was mir nicht ganz klar ist, muss der AG zustimmen? Es ist keine Verlängerung, sondern die vorherige Elternzeit ist vorbei. Dazwischen normal gearbeitet, jetzt wieder Neuantrag.
Und nächste Frage. Kann man hier auch ein anderes Datum für den Beginn der neuen Elternzeit, also mitten im Monat angeben, oder geht bei so etwas nur der Monatsbeginn?
Ginge bei Zustimmung des AG auch weniger als 7 Wochen Frist (also wenn sich beide einig sind), oder ist das verhandelbar? Hatte so etwas schon mal jemand?
Danke Clara
Re: Elternzeit nach dem 2. Geburtstag
Antwort von Jomol am 21.08.2020, 10:12 Uhr
Wenn sich alle einig sind, besteht ja keiner auf der Frist. Wer soll sich dann beschweren? Der Arbeitgeber muß meines Wissens zustimmen. Bei mir war das kein Problem. Die Elternzeit geht meines Wissens nicht ab dem Monatsersten sondern ab dem Tag des Monats, an dem sie geboren ist. Bei 9.7. also zum Beispiel 9.9.
Alles ohne Gewähr, meine letzte Elternzeit war 2015.
Grüße,
Jomol
Re: Elternzeit nach dem 2. Geburtstag
Antwort von mellomania am 23.08.2020, 0:21 Uhr
sieben wochen vor beginn meldest du. der AG muss NICHT zustimmen. du kannst das datum wählen was du möchtest.außer es gibt betriebliche vereinbarungen wie z.b. bei lehrern, die dürfen nicht mit den schulferien kollidieren.
Re: Elternzeit nach dem 2. Geburtstag
Antwort von Clara_ am 24.08.2020, 21:12 Uhr
Danke ihr zwei!
Dann warte ich mal die weitere Entwicklung ab und gebe geb hier Bescheid.
Liebe Grüße Clara
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