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Geschrieben von LebenskunstAE am 16.07.2020, 12:57 Uhr

Abmahnung gerechtfertigt? Was tun?

Am 8.6. kam es zu einer psychischen Ausnahmesituation.

Am 9.6. schrieb ich meinem Vorgesetztem, das ich ins KKH gehe, wurde auch direkt krank geschrieben.

Am Mittwoch (10.6.) habe ich leider erst dem Krankenschein geschickt - vorher war ich noch zu instabil und hatte es vollkommen übersehen.

Heute bekomme ich die Nachricht, daß ich deswegen abgemahnt werden soll.
Es war das erste Mal innerhalb der 4 Jahre, die ich dort arbeite.

Was mache ich jetzt?

 
22 Antworten:

Re: Abmahnung gerechtfertigt? Was tun?

Antwort von wolfsfrau am 16.07.2020, 15:53 Uhr

Wie ist die Regelung bei euch?
Müsst ihr ab dem ersten Tag eine Bescheinigung vorlegen?

Ich würde mich erstmal an den Betriebsrat/Personalrat wenden und dort nachfragen.

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Re: Abmahnung gerechtfertigt? Was tun?

Antwort von LebenskunstAE am 16.07.2020, 17:32 Uhr

Ja - Bestätigung ab 1. Tag - Krankschreibung deckt auch alle Tage ab. In der Mail an den Vorgesetzten war auch von einer Woche krank die Rede.... auf Grund der persönliche Ausnahmesituation habe ich die Krankscheibung leider nicht Montag eingereicht sondern Mittwoch

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Re: Abmahnung gerechtfertigt? Was tun?

Antwort von dhana am 16.07.2020, 20:04 Uhr

Hallo,

so ganz rechtens ist eine schriftliche Abmahnung beim ersten Vorfall dieser Art nicht - eigentlich müsste dich dein AG erst Ermahnen und dir nochmal erklären wie er die Krankmeldung handhaben will - und erst dann kann er dich Abmahnen - erst wenn es dann nochmals vorkommt, kann er dich auch kündigen.

Sprich es wird für dich keine Konsequenzen haben, wenn es das erste Mal war - es darf nur nicht öfters vorkommen.
Sollte es wirklich einen Eintrag in die Personalakte geben würde ich über den Betriebsrat gehen.

Gruß Dhana

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Re: Abmahnung gerechtfertigt? Was tun?

Antwort von sarahT am 17.07.2020, 10:04 Uhr

Habe ich das richtig verstanden:
Du bist am 8ten nicht zur Arbeit und hast erst am 9ten Bescheid gesagt, dass du krank bist?
Wenn dann denke ich wird das der Grund sein. Deine Krankschreibung ging ja über die gesamte Zeit. Frage ist, bis wann du sie eingereicht haben musst, da kann der Postweg ja auch was dauern, von daher ist auch der 10te noch früh genug. Nur die Info, dass du krank bist hätte wohl direkt an dem Tag, also dem8ten, erfolgen müssen.
Prinzipiell ist eine Ermahnung (Abmahnung fände ich übertrieben) wohl gerechtfertigt, aber es kommt ja auch immer auf den AG an, wie eng er es nimmt und ob auch anerkannt wird, dass du in deiner Situation nicht in der Lage warst schneller zu reagieren.
Wer hat dir diese Nachricht geschickt, dass du abgemahnt werden sollst? Sollst du dich äußern?
Ich würde erst Mal das Gespräch mit dem Vorgesetzten/Chef suchen, falls das möglich ist. Solltest du wirklich abgemahnt werden könntest du dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Re: Abmahnung gerechtfertigt? Was tun?

Antwort von Johanna3 am 19.07.2020, 23:45 Uhr

Die Abmahnung dürfte gerechtfertigt sein. Normalerweise muss die Krankmeldung spätestens am dritten Werktag dem AG vorliegen.

Unverhältnismäßig wäre nur eine Kündigung.

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Re: Abmahnung gerechtfertigt? Was tun?

Antwort von tweenky am 23.07.2020, 15:58 Uhr

Wenn die AU am ersten Tag vorliegen muss, so wie von der AP geschrieben, dann ist die Abmahnung rechlich einwandfrei.

Ob eine Abmahnung verhältnismäßig ist, kann man schlecht beurteilen. Vielleicht gab es bereits verspätete Krankmeldungen oder der AG ist da sehr empfindlich.

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Sehe ich anders

Antwort von Trini am 28.07.2020, 14:01 Uhr

AU ab ersten Tag heißt doch nur, dass sie ab dem ersten Tag ausgestellt sein muss und die Krankheit dem AG mitgeteilt wird.
Wann der "Gelbe Schein" vorliegt, hängt ja ein Stück weit von den Begleitumständen ab.
Wenn mich heute "ein Bus überfährt", kann ich keine Krankmeldung ins Büro bringen.
Und Postlaufzeiten sind ein ganz böses Thema geworden.

Trini

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Re: Sehe ich anders

Antwort von Johanna3 am 29.07.2020, 21:31 Uhr

In vergleichbaren Fällen wurde die Abmahnung als gültig erklärt.

Postlaufzeiten waren da auch keine Entschuldigung, immerhin kann man den Schein als Express versenden.

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Re: Sehe ich anders

Antwort von kravallie am 01.08.2020, 0:45 Uhr

In vergleichbaren fällen wurde die abmahnung zurückgenommen.

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Re: Sehe ich anders

Antwort von Johanna3 am 05.08.2020, 13:33 Uhr

Eher vor Gericht bestätigt...

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Re: Sehe ich anders

Antwort von kravallie am 11.08.2020, 0:30 Uhr

Eher vor gericht zurückgenommen.....

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Re: Sehe ich anders

Antwort von Johanna3 am 15.08.2020, 14:36 Uhr

Wer Geld übrig hat, kann es ja ausprobieren...

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Das ist Unsinn

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.08.2020, 10:45 Uhr

Bei einem Vergleich - was das häufigste Ende einer Klage vor dem Arbeitsgericht ist, nur 7% der Verfahren vor einem Arbeitsgericht enden mit einem Urteil - kostet die Klage in erster Instanz nichts. Auch wenn man im Laufe der Verhandlung feststellt, daß der Richter eher der Gegenpartei recht geben wird, und man deswegen die Klage lieber zurückzieht, fallen keine Kosten an. Häufig legen die Arbeitsrichter dem Arbeitnehmer diese Option auch ganz offiziell vor.

Wenn man gewinnt, hat man sowieso keine Kosten. Und einen Anwalt braucht man nicht.

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Re:

Antwort von Johanna3 am 18.08.2020, 16:46 Uhr

Im Regelfall verliert man. Und dann entstehen natürlich Kosten. Die Angelegenheit wird nicht gratis behandelt...

Aber wer Geld übrig hat, möge sich keinen Zwang antun.

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hast du was auf den augen, jojo?

Antwort von kravallie am 19.08.2020, 17:51 Uhr

oder haben sie bei dir bei den zahlreichen c-Tests am hirn angestoßen?
hast du schon so oft "verloren" bei Prozessen?

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Nein - und wie schaut es bei der Krawalldame aus?

Antwort von Johanna3 am 19.08.2020, 21:52 Uhr

Wie viele solche Prozesse hat denn die Krawalldame gewonnen? Sicher ganz, ganz viele - oder? Nein - lass mich raten: Der Freund deiner Cousine kann das bestätigen...

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Re: Nein - und wie schaut es bei der Krawalldame aus?

Antwort von kravallie am 20.08.2020, 12:03 Uhr

gut, schaut es aus.
a) habe ich eine rechtschutzversicherung und
b) lasse ich mir nicht viel gefallen
das war schon während meiner Ausbildung so....da haben sie nämlich auch schon versucht, mich zu pflanzen....genau wie meinen Exmann während seiner Umschulung.

mit mir nicht!
mit einer Cousine kann ich übrigens nicht dienen, hast du denn eine, von der du deine Informationen beziehst? meine Nachbarin ist übrigens Anwältin für Arbeitsrecht...wenn du eine brauchst?

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Re: Nein - und wie schaut es bei der Krawalldame aus?

Antwort von Johanna3 am 20.08.2020, 19:58 Uhr

Schau mal unter " verspätete Krankmeldung Arbeitsrecht". Da findest du eine ganze Reihe von Anwaltskanzleien. Eine Kündigung kann wegen einer zu spät eingereichten Krankmeldung meist angefochten werden - weil unverhältnismäßig. Die Abmahnung jedoch nicht. Aber lies doch einfach selber.

Nein, ich brauche keine Anwältin. Aber sollte ich eine brauchen, muss ich nicht auf dein großzügiges Angebot zurückkommen. Meine Nachbarin ist ebenfalls Anwältin für Arbeitsrecht - was für ein Zufall!

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Re: Nein - und wie schaut es bei der Krawalldame aus?

Antwort von kravallie am 20.08.2020, 21:42 Uhr

man kann ALLES anfechten. das habe ich sogar ohne anwalt geschafft.

was du alles so hast im umfeld....du bist nicht nur johanniter, sondern auch ein hansdämpfchen in allen gassen....
hast du auch einen millionär im programm?

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Re: Nein - und wie schaut es bei der Krawalldame aus?

Antwort von Johanna3 am 21.08.2020, 7:53 Uhr

Klar, sicher. Anfechten kann man sicher alles.

Aber von Arbeitsrecht hast du offenbar ebensowenig Ahnung wie von Anatomie.

Auf den Seiten der Kanzleien hast du sicher nicht nachgesehen, oder? Krawall zu veranstalten bringt da nichts.

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Re: Nein - und wie schaut es bei der Krawalldame aus?

Antwort von kravallie am 21.08.2020, 11:51 Uhr

*Aber von Arbeitsrecht hast du offenbar ebensowenig Ahnung wie von Anatomie*

ist bei dir doch das staberl am hirn angestossen???

*Auf den Seiten der Kanzleien hast du sicher nicht nachgesehen, oder?*

nein, denn ich weiß, was ich wissen muss(te), da brauch ich nirgendwo nachschauen.



*Krawall zu veranstalten bringt da nichts*
du kannst noch so oft das wort verwenden, es hat nichts mit meinem nick zu tun. auch wenn du das meinst.

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Re: Nein - und wie schaut es bei der Krawalldame aus?

Antwort von Johanna3 am 17.09.2020, 20:52 Uhr

"ist bei dir doch das staberl am hirn angestossen???"

Womit deine nicht vorhandenen Anatomiekenntnisse hinreichend unter Beweis gestellt wurden....

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