Geschrieben von galany am 08.10.2020, 22:10 Uhr |
Lösung Mutterschutz/Umzug usw...
Guten Tag
Ich bin gerade in der SSW 7. Es ist noch sehr früh aber die erste Fragen beschäftigen mich schon sehr.
Ich wohne noch alleine und habe da eine Arbeit in Vollzeit.
Mein Freund wohnt 1,5 Std entfern.
Unsere idealen Plan wäre: bei ihn umzusiehen (aus Familien/Arbeitsgründe).
Es wäre für mich aber nicht mehr möglich meine aktuell Arbeit weiter zu machen da die Strecke einfach zu weit ist.
Jetzt meine Frage: wenn ich jetzt meine Arbeit kündige, ich bekomme keine Mutterschutz oder?
Und da ich eine Nebentätigkeit als Fotografin habe (und nicht aufgeben würde), ist die Arbeitsamt auch keine Option, oder?
Wie gehe ich finanziell um?
Ich hoffe es ist Verständlich was ich sage. Hat jemand Tipps für mich wie ich am besten umgehen könnte?
Oder weiss jemand an wem ich mich wenden könnte??
Erstmal schon vielen lieben Dank!
:-D
Re: Lösung Mutterschutz/Umzug usw...
Antwort von Lewanna am 08.10.2020, 23:24 Uhr
Ich würde erst umziehen wenn du im Mutterschutz bist.
Du bekommst sonst kein Mutterschaftsgeld und das Elterngeld wird auch viel geringer, da zählt ja das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Arbeibeitslosengeld zählt 0.
In der Elternzeit ist es egal wo du wohnst. Und kündigen kannst du dann zum Ende der Elternzeit. Vielleicht kommt ja auch vorher Kind 2 und du hättest wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
LG
Re: Lösung Mutterschutz/Umzug usw...
Antwort von Felica am 09.10.2020, 16:05 Uhr
Das wirklich sinnvollste wäre, du bleibst bis zum Mutterschutz hier wohnen. Wenn SSW7 und selbstständig wird für das EG dein Einkommen in 2020 wichtig sein, das wird deine Grundlage sein. Du solltest also noch möglichst viel verdienen bis Jahresende.
Zum Mutterschutz kannst du dann zu deinem Freund ziehen. Beim AG reichst du mindestens 2 Jahre EZ ein. Falls es euch finanziell gut geht, auch die 3 Jahre.
Begründung, du weißt noch nicht wie die Beziehung sich entwickelt. Wenn ihr bisher eine Fernbeziehung hattet, ist das Zusammen ziehen jetzt eine besondere Belastung. Erst recht wenn das zusammenfällt mit dem ersten Kind. Solange du in EZ bist, also einen Arbeitgeber hast, wärst du auch darüber krankenversichert. Hast du keinen AG, müsstest du dich spätestens nach dem das EG verbraucht ist darum kümmern. Sollte alles super klappen und ihr bekommt zeitnah das nächste Kind, hättest du auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom AG, solange der AV noch besteht und du dann die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest.
ALG1, worüber du versichert wärst wenn das EG durch ist, kannst du nur beziehen wenn du eine Kinderbetreuung hast. Das kann aber je nach Gegend extrem schwierig werden.
Deine Selbstständigkeit kannst du in der EZ weiter machen, solange du nicht über 30 Std kommst. Kannst es dir also am neuen Wohnort in Ruhe aufbauen. Einkommen müsstest du aber der EG-Kasse mitteilen. Da es beim basis-EG keine Freigrenzen gibt, jeder Euro also zur Kürzung beim EG führt, bis auf den Mindestsatz von 300 € EG, wäre eine Überlegungn wenn du zeitnah nach dem Mutterschutz wieder arbeiten willst dann besser EG Plus zu wählen. Dann gibt es nur die hälfte monatlich, dafür aber doppelt so lange.
Wo du im Mutterschutz und in der EZ wohnst kann für deinen AG egal sein, du musst nur daran denken zeitlich passend zu kündigen wenn du dort nicht wieder arbeiten willst sobald die EZ endet, also spätestens 3 Monate vor Ende der EZ. Oder sofern du nicht auf den letzten Tag vor Ende der EZ kündigst mit den vertraglichen zu jedem dort festgelegten Termin.
Re: Lösung Mutterschutz/Umzug usw...
Antwort von Felica am 09.10.2020, 16:07 Uhr
Bei ihr zählen nicht die 12 Monate vor Mutterschutz sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr da Mischeinkunft. Sie wird beim EG gewertet als wenn sie nur selbstständig ist.
Re: Lösung Mutterschutz/Umzug usw...
Antwort von zweizwerge am 11.10.2020, 16:00 Uhr
... oder Du suchst Dir jetzt vorher noch einen Job am neuen Ort und gehst dann dort in den Mutterschutz.
Das hat ein paar Vorteile:
- Zusammenziehen ohne Kind ist auf Paar-Ebene erstmal einfacher - Ihr habt nicht gleich Streß
- wenn Du nach der Elternzeit wieder angestellt arbeiten willst, hast du eine Stelle vor Ort und musst nicht dann suchen.
Und Nachteile:
- evtl. ist der neue Arbeitgeber sauer, wenn Du wegen Mutterschutz und evtl. Elternzeit schnell ausfällst.
- Der Weg zurück ist schwieriger, falls (was wir mal nicht hoffen wollen) es mit dem Zusammenziehen nicht gut klappt.
LG
Re: Lösung Mutterschutz/Umzug usw...
Antwort von galany am 13.10.2020, 18:13 Uhr
Hallo Felica, vielen lieben Dank für deine lange und reiche Antwort.
Ich habe irgendwo gelesen ich darf nicht umziehen während der Mutterschutz. Kennst du dich da aus?
Wo trage ich das Elterngeld/Elterzeit und Mutterschutz ein? Sorry ist alles komplett neu für mich. Die frage ist bestimmt blöd.
Elterngeld + wäre für mich eine gute Option. Ist aber dann die Elternzeit auch doppelt länger? Oder sind da zwei verschiedene Sachen?
Re: Lösung Mutterschutz/Umzug usw...
Antwort von Felica am 13.10.2020, 21:40 Uhr
Ez reichst du beim AG ein, da stehen dir bis zu 3 Jahre pro Kind zu.
EG beantragst du bei der EG-Kasse, also woanders. Sind also zwei verschiedene Dinge. Deckungsgleich haben sie nur eines, nämlich das man nicht über 30 Std die Woche arbeiten darf.
Doch im mutterschutz darfst du umziehen. Nur bei einem BV darfst du nicht so einfach umziehen, da ein BV jederzeit aufgehoben werden kann. Mutterschutz aber nicht.
Es gibt eine Broschschüre online, mutterschutz, elternzeit und Elterngels. Empfehle ich dir.
Re: Lösung Mutterschutz/Umzug usw...
Antwort von Anna-Fine am 16.10.2020, 21:47 Uhr
genau genommen: Bei Selbständigen zählt nicht das letzte Kalenderjahr, sondern deren letztes "Geschäftsjahr". Das dürfte zwar bei den meisten das letzte Kalenderjahr sein... nur Vorsicht, falls es sich bei Euch unterscheidet.
Re: Lösung Mutterschutz/Umzug usw...
Antwort von Ani123 am 18.10.2020, 21:23 Uhr
Du kannst umziehen wann immer du möchtest. Du musst nur weiter deine Arbeit nachgehen können. Ob du dafür 5 Minuten oder 1,5 Stunden Fahrweg hast kann deinem AG egal sein. Nicht arbeiten können wegen Entfernung geht nicht. Dann bliebe nur die Kündigung, welche für dich schlecht wäre.
Kündigst du selber hast du eine 3-monatige Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit. Somit drei Monate keine finanzielle Unterstützung.
Deine Nebentätigkeit musst du bei der Agentur für Arbeit angeben und wird finanziell angerechnet, denn es wird vermutlich mehr als 100€/mtl. sein. Die Agentur für Arbeit wird Nachweise davon verlangen, auch in der Zeit, wo ALG bezogen wird, und sie können Geld zurück fordern.
Besser für dich wäre es wenn du bis zum Mutterschutz arbeiten gehst. Bei 7SSW jetzt hast du ca. im Juni 21 ET. Mutterschutz wäre dann von ca.April 21 bis August21.
Für die Zeit hast du vollen Urlaubsanspruch für den Monat (da reicht 1 Tag im Monat für aus). Da du planst nicht zurück zu kehren wäre es gut, wenn du den Urlaub nehmen würdest und das am besten direkt vor dem Mutterschutz. Jenachdem wieviel Tage du im Jahr hast können da ein paar Wochen zusammen kommen. Dein AG wird dem vermutlich gerne zustimmen, weil dann deine Vertretung schon anfangen kann. Und du könntest eher umziehen.
Während der EZ darfst du deine Nebenbeschäftigung weiter ausüben, aber sie muss bei der Elterngeldstelle angegeben werden. Du darfst in der EZ bis zu 30 Std./Woche dazu arbeiten. Das wird allerdings aufs EG angerechnet.
Daher rechne vorher aus, ob Basis-EG oder EGplus besser ist. Gerade bei TZ in EZ, wozu die Nebenbeschäftigung zählt, kann das entscheidend sein.
EZ würde ich direkt für 2 Jahre einreichen, denn so kannst du ohne Zustimmung des AG das 3.Jahr anhängen. Nimmst du weniger EZ muss der AG einer Verlängerung zustimmen.
Mit Zustimmung deines AG kannst du auch TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten.
Lass dich mal von der EG-Stelle beraten. Und keine Scheu da öfter anzurufen (evtl. gibt es das bei dir auch Vorort). Manchmal erklärt einer es anders/besser als der Andere oder es kommen neue Fragen auf. Die sind genau dafür da um zu beraten.
Re: Lösung Mutterschutz/Umzug usw...
Antwort von galany am 20.10.2020, 17:59 Uhr
Herzlichen Dank für deine Antwort!! Es hilft mir weiter!! Danke, danke danke
Re: Lösung Mutterschutz/Umzug usw...
Antwort von galany am 20.10.2020, 18:05 Uhr
BV ist Beschäftigungsverbot oder?
Ok, deine Antwort beruhigt mich schon! Vielen lieben Dank!!!
Re: Lösung Mutterschutz/Umzug usw...
Antwort von galany am 20.10.2020, 18:11 Uhr
Ich habe doch noch eine Frage, nach meine Eternzeit, MUSS ich wieder arbeiten bei meinem AG oder kann ich dann doch nach meine EZ entscheiden zu kündigen? (Wenn es mir nach 3 Jahre Elternzeit dann doch nicht mehr gefällt da wo ich arbeite)
Ähnliche Beiträge
Zwischenzeugnis vor Mutterschutz/Elternzeit bei Umzug
Hallo ihr Lieben, ich gehe demnächst in Mutterschutz und anschließend Elternzeit. Momentan ist meine Arbeitsstelle in München. Ich werde aber aufgrund der Schwangerschaft zu Beginn der Mutterschutzfrist nach Stuttgart (Heimat) ziehen. Ich habe meinem Arbeitgeber in München ...
von farfalla0703 08.09.2015
Stichwort: Umzug Mutterschutz
Zwischenzeugnis vor Mutterschutz/Elternzeit bei Umzug
Hallo ihr Lieben, ich gehe demnächst in Mutterschutz und anschließend Elternzeit. Momentan ist meine Arbeitsstelle in München. Ich werde aber aufgrund der Schwangerschaft zu Beginn der Mutterschutzfrist nach Stuttgart (Heimat) ziehen. Ich habe meinem Arbeitgeber in München ...
von farfalla0703 08.09.2015
Stichwort: Umzug Mutterschutz
Mutterschutz - Elternzeit - Umzug - Arbeitsstelle alles auf einmal!
Hallo, ich bin neu im Forum - dementsprechend auch NeuSchwanger ;) - und sage erstmal HALLO in die Runde, und hoffe das ich hier an der richtigen Stelle bin. Ich habe eine Frage zu Elternzeit. Ich bin bei einer Behörde in NRW angestellt und bekomme jetzt einen ...
von Smarty4077 25.06.2013
Stichwort: Umzug Mutterschutz
2 Jobs in der Elternzeit
Der Haushalt...
Homepage
Selbständig, Sprung vom Nebenjob zum "richtigen" Job
Eltern ohne Ausbildung, Kind im Wohnheim und nun zurück nach Hause?
Elternzeit nach dem 2. Geburtstag
Nochmal Rente / Versorgungsausgleich
Achtung: Rente!
Weniger arbeiten?