Geschrieben von phifeha am 18.08.2005, 22:37 Uhr |
Grundsätzlich gilt:
die drei monate probezeit, kann von beiden seiten ohne angaben von gründen für sofort ( bei manchen mit einwöchiger frist) gekündigt werden.
nach der probezeit gilt, was im vertrag eingetragen ist...meist bei einem befristetem vertrag mit einer frist von 4 wochen!
lg phi
- Ist das rechtens??? Arbeitsvertrag - *Aquilina* 18.08.05, 17:56
- Re: Ist das rechtens??? Arbeitsvertrag - speedy 18.08.05, 19:06
- Grundsätzlich gilt: - phifeha 18.08.05, 22:37
- Re: Ist das rechtens??? Arbeitsvertrag - celmin 18.08.05, 19:06
- bzgl. Kündigung steht folgendes @celmin und Speedy - *Aquilina* 18.08.05, 19:41
- Re: bzgl. Kündigung steht folgendes @celmin und Speedy - harmony_ 18.08.05, 20:11
- @harmony - *Aquilina* 18.08.05, 20:17
- Nein sofortige Kündigung in der Probezeit... - tinai 19.08.05, 10:21
- Danke @ all - *Aquilina* 19.08.05, 12:24
- Nein sofortige Kündigung in der Probezeit... - tinai 19.08.05, 10:21
- bzgl. Kündigung steht folgendes @celmin und Speedy - *Aquilina* 18.08.05, 19:41
- Re: Ist das rechtens??? Arbeitsvertrag - speedy 18.08.05, 19:06
Mal wieder Aupair Ärger
Hat jemand von Euch die Titelstory von der 'Zeit' gelesen?
Arbeiten und Kinderbetreuung in ÖSTERREICH
Total OT - Gallenblase raus, Schwangerschaft...
Bitte helft mir kurz: wie heißt das Formular für Kleinebtriebe nochmal? (Zuschuß zu SS-Kosten)
Wieder anfangen zu arbeiten
Bekomme keinen Job wegen Kind!! heul, heul
AuPar - Lohnsteuer? Vertrag? Absetzbarkeit?
Bin ich die erste??? Guten morgen und hab was ganz wichtige