Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 14.07.2005, 9:20 Uhr

Ganz einfach: AG muss keinen Lohnausgleich zahlen, aber KK

Du brauchst die Bestätigung von dem Arzt über die Betreuungsnotwendigkeit eines kranken Kindes unter 12 Jahren!

Damit gehst Du zum AG, der gibt Dir im Jahr maximal 10 Tage pro Kind unbezahlt frei (dazu ist er verpflichtet), dann meldest Du den Verdienstausfall der Krankenkasse, die wiederum eine Verdienstbescheinigung beim AG anfordert und dann ein verringertes Entgelt als Ausgleich bezahlt (ist etwas komplizierter die Berechnung, liegt ca. bei 80% vom Normalnetto). Brauchst Du mehr als 10 Tage musst Du Urlaub oder Gleitzeit nehmen.

Hat Dein letzter AG diesen AUsfall selbst übernommen, so war das vielleicht aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags. Gesetzlich ist er dazu nicht verpflichtet.

Kein Geld bekommst Du, wenn Ihr privat krankenversichert seid, aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.

Gruß Tina

 
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