Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 14.07.2005, 10:11 Uhr

@Trini

Ich zitiere:

Nach § 52 Abs. 1 Buchst. e/bb Bundes-Angestelltentarifvertrag können Angestellte bei schwerer Erkrankung ihres Kindes bis zu vier Tagen im Kalenderjahr Arbeitsbefreiung erhalten, wenn sie die Pflege des Kindes selbst übernehmen müssen, weil eine andere Person für diesen Zweck nicht zur Verfügung steht und es aus ärztlicher Sicht unerläßlich scheint. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß das erkrankte Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und zugleich im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 Sozialgesetzbuch V besteht oder bestanden hat.
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D. h. wenn die Kinder privat versichert sind (wie bei mir) oder wenn die 10 Tage bereits ausgeschöpft sind, kannst Du die vier Tage bekommen.

Trini

 
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