Geschrieben von Trini am 14.07.2005, 7:57 Uhr |
Warst Du denn beim Arzt???
Dann bekommst Du einen Zettel, den Du beim Arbeitgeber erst mal vorweisen mußt. Der stellt Dich dann TATSÄCHLICH unbezahlt frei. Den Zettel schickst Du an dei Krankenkasse DES KINDES, die dann den Lohnausfall übernehmen. Für die oben erwähnten 10/20 Tage im Jahr.
Das alles gilt aber nur, wenn das KIND gesetzlich versichert ist. Private KK zahlen in der Regel kein Kinderpflegekrankengeld, außer Du versicherst es teuer extra.
Im Öffentlichen Dienst kannst Du allerdings (4???) Tage im Jahr bezahlt freigestellt werden.
Trini
- Kind krank - komm nicht weiter... - Ivonne S. 13.07.05, 23:34
- Re: Kind krank - komm nicht weiter... - Prinz 14.07.05, 7:29
- Warst Du denn beim Arzt??? - Trini 14.07.05, 7:57
- @Trini - Prinz 14.07.05, 8:06
- Re: @Trini - Tina und Jordi 14.07.05, 8:36
- Beamte und öffentlicher Dienst - tinai 14.07.05, 9:25
- Re: @Trini - Trini 14.07.05, 10:11
- @Trini - Prinz 14.07.05, 8:06
- Warst Du denn beim Arzt??? - Trini 14.07.05, 7:57
- Ganz einfach: AG muss keinen Lohnausgleich zahlen, aber KK - tinai 14.07.05, 9:20
- Re: Ganz einfach: AG muss keinen Lohnausgleich zahlen, aber KK - Ivonne S. 14.07.05, 9:50
- Mit der Bestätigung vom Doc. - Trini 14.07.05, 9:59
- Re: Mit der Bestätigung vom Doc. - Ivonne S. 14.07.05, 10:01
- Mit der Bestätigung vom Doc. - Trini 14.07.05, 9:59
- Re: Ganz einfach: AG muss keinen Lohnausgleich zahlen, aber KK - Ivonne S. 14.07.05, 9:50
- Re: Kind krank - komm nicht weiter... - Prinz 14.07.05, 7:29
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