Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 14.07.2005, 7:57 Uhr

Warst Du denn beim Arzt???

Dann bekommst Du einen Zettel, den Du beim Arbeitgeber erst mal vorweisen mußt. Der stellt Dich dann TATSÄCHLICH unbezahlt frei. Den Zettel schickst Du an dei Krankenkasse DES KINDES, die dann den Lohnausfall übernehmen. Für die oben erwähnten 10/20 Tage im Jahr.

Das alles gilt aber nur, wenn das KIND gesetzlich versichert ist. Private KK zahlen in der Regel kein Kinderpflegekrankengeld, außer Du versicherst es teuer extra.

Im Öffentlichen Dienst kannst Du allerdings (4???) Tage im Jahr bezahlt freigestellt werden.

Trini

 
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