Geschrieben von fiammetta am 07.02.2005, 14:19 Uhr |
Frage zu tabell. Lebenslauf
Hi,
daß Du einem Monat lang arbeitslos warst in der Situation sehe ich als läßlich, d.h. entweder schreibst nichts oder Resturlaub oder arbeitssuchend.
Zu jeder Beschäftigung gehört nicht nur das Eintritts- und Austrittsjahr, sondern auch der MONAT. Sollte dies nicht dabei sein, gilt es als Formfehler - und ab in den Papierkorb. Es gibt genug, die sich daran halten... Ansonsten schummelt man sich Jahre nämlich dazu, vertuscht, daß man im Knast war o.ä.
LG,
Fiammetta
- Frage zu tabell. Lebenslauf - katrin255 07.02.05, 12:59
- Re: Frage zu tabell. Lebenslauf - Bloomy 07.02.05, 13:09
- Re: Frage zu tabell. Lebenslauf - fiammetta 07.02.05, 14:19
Oh man das gezicke nervt
@ TANZMAUS
Bin soooo sauer...
Was würdet ihr machen?
Kann Kind..an die Lehrerinnen!!
Betreuungstage bei Krankheit (Beamte - NRW)
30 Std. in Elternzeit / wie schreibe ich meinem AG ???
An die, die unser au-pair-problem verfolgt haben
@tanzmaus