Baby und Job

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Geschrieben von fiammetta am 07.02.2005, 14:19 Uhr

Frage zu tabell. Lebenslauf

Hi,

daß Du einem Monat lang arbeitslos warst in der Situation sehe ich als läßlich, d.h. entweder schreibst nichts oder Resturlaub oder arbeitssuchend.

Zu jeder Beschäftigung gehört nicht nur das Eintritts- und Austrittsjahr, sondern auch der MONAT. Sollte dies nicht dabei sein, gilt es als Formfehler - und ab in den Papierkorb. Es gibt genug, die sich daran halten... Ansonsten schummelt man sich Jahre nämlich dazu, vertuscht, daß man im Knast war o.ä.

LG,

Fiammetta

 
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