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Geschrieben von AngelinaMama am 02.02.2005, 16:49 Uhr

30 Std. in Elternzeit / wie schreibe ich meinem AG ???

Hallo Ihr Lieben,

da mein Mann die Kündigung bekommen hat, möchte ich eine Teilzeitstelle/30Std. bei meinem Arbeitgeber beantragen.

Wie schreibe ich das denn? Kennt sich da einer aus?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.... und ein *Daumendrück*, das es klappt wäre auch ganz lieb.


Ich Danke schonmal im voraus,

GLG,
Nicole

 
6 Antworten:

Re: 30 Std. in Elternzeit / wie schreibe ich meinem AG ???

Antwort von casy am 02.02.2005, 17:02 Uhr

hallo,

ich habe einen brief an die perso verfasst, dass ich nach der schwangerschaft 1 jahr elternzeit nehme und in dieser zeit 30 stunde die woche arbeiten möchte. gleichzeitig habe ich die genaue absprache mit meinem vorgesetzten was die aufteilung der arbeitszeit betrifft reingeschrieben und ihn zusätzlich (sozusagen als Einverständniserklärung) unterschreiben lassen.
Dadurch war ein Nein von der Perso nicht mehr zu erwarten

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Re: @ casy

Antwort von AngelinaMama am 02.02.2005, 17:28 Uhr

Hallo,

erst mal DANKE für Deine Info.

Leider ist es bei mir so, das ich 3 Jahre Elternzeit angegeben habe und jetzt zum 01.04. oder früher wieder gehen muß/möchte.

Es war ja nicht so abgesprochen also muß ich ja erst mal "nett" anfragen... er müßte mich rein theoretisch nehmen, weil wir mehr als 15 Mitarbeiter im Betrieb sind und z. Zt. auch viel zu tun ist und dennoch ist das ja immer so ´ne Sache...

Naja, vielleicht kann mir einer genauer was schreiben..... so quasi in den Schoß legen ;-)

Ich weiß nicht mal wie ich dieses Schreiben anfangen soll außer

Sehr geehrter Herr......


Danke und vielleicht bis dann mal...


GLG, Nicole

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Re: 30 Std. in Elternzeit / wie schreibe ich meinem AG ???

Antwort von dole2 am 02.02.2005, 19:48 Uhr

Hallo,
wie wärs wenn du das ganze nicht schriftlich sondern persönlich machen würdest ?
Ich denke mal das man in einem persönlichen Gespräch vieles besser rüberbringen kann.

LG Doris

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Re: @ dole

Antwort von AngelinaMama am 02.02.2005, 20:04 Uhr

Hallo,

auch Dir danke ich natürlich, aber....

ich habe letzten August schonmal gefragt, ob ich VZ wieder kommen könnte, es wurde mir verneint und ans Herz gelegt... wenn ich was anderes finden sollte, sollte ich es annehmen - z. Zt. wäre es leider nicht möglich.
Das war auch "persönlich" Vorgesprochen.

Nun möchte ich es schriftlich machen, so das es amtlich ist und er "reagieren" muß.

Habe mich Heute beim Anwalt erkundigt (waren eh da wegen meinem Mann) und er sagte, das er mich in TZ nehmen muß, sofern keine "hieb- und stichfesten" Gründe vorliegen.

Trotzdem Danke...

GLG,
Nicole

P.S.: Ich weiß, ich bin ein "schwieriger" Fall ;-)

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Re: Gar kein schwieriger Fall!

Antwort von Sylvia1 am 02.02.2005, 23:11 Uhr

Hallo AngelinaMama,

so wie ich das sehe, bist du gar kein so schwieriger Fall. Und es ist eigentlich sogar von Vorteil für dich, dass du die Elternzeit für drei Jahre beantragt hast! Denn während der Elternzeit genießt du besonderen Kündigungsschutz - und zwar auch dann, wenn du während der Elternzeit innerhalb der erlaubten wöchentlichen Stundenanzahl arbeitest. Dieser Kündigungsschutz ist ein Vorteil, denn man in der heutigen Zeit nicht vergessen sollte. So sehe ich das. Bin allerdings kein Anwalt, ich kenne das nur von meiner eigenen Arbeit (und der Zusammenarbeit mit der Personalabteilung in unserem Fall). Hole dir Rechtsberatung bei einem Anwalt dazu, vielleicht kann dir auch das Rechtsforum hier weiter helfen.

Du müsstest deinem Arbeitgeber dann halt nur schriftlich innerhalb der vorgeschriebenen Frist (ich weiß jetzt nicht wie lang sie ist, kann sein, 3 Monate vorher?) mitteilen, dass du ab dem soundsovielten mit soundsoviel Wochenstunden (bis zu 30) während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest. Dann kannst du nur hoffen, dass dein Arbeitgeber nicht irgendwelche betrieblichen Gründe hat (oder sucht und findet), die aus seiner Sicht dagegen sprechen. Normalerweise würde dann auch mit dem Ende der Elternzeit (also spätestens an dem Tag, an dem das Kind 3 Jahre alt wird) deine Teilzeitbeschäftigung enden und du wärst - wenn du nichts anderes vereinbarst mti deinem Arbeitgeber - ab diesem Zeitpunkt wieder in Vollzeit (bzw. mit der wöchentlichen Arbeitszeit, die du vorher hattest) beschäftigt.

Alles Gute,
Sylvia

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Re: @Sylvia

Antwort von AngelinaMama am 03.02.2005, 0:43 Uhr

Hallo,

na das ist doch mal ´ne Aussage....

ja, genau so wie Du es schilderst, hat der Anwalt meines Mannes mir das auch erklärt.
Ich hoffe er "sucht" nicht nach einer Ausrede...
Der Anwalt meinte ich könne dann klagen, doch was nützt mir das, wenn ich im Oktober ja wieder gehen WILL und muß.

Ich werde die Sache jetzt mal angehen und schauen was draus wird.

8 Wochen vorher muß ich ihn anschreiben.


Vielen Dank nochmal und Dir auch alles Gute,

GLG, Nicole

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