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Geschrieben von so am 18.04.2006, 21:45 Uhr

Erziehungsurlaub

Hallo zusammen!So heute war ich bei der Pflegedienstleitung(bin im Krankenhaus),habe sie gefragt wie es mit einer Teilzeitstelle ist(dh alle 2 Wo FR-SA-SO/6 tage im monat,habe vorher voll gearbeitet),möchte nach 8 wo Mutterschutz wieder arbeiten gehen,Sie fragte mich ob ich einen Antrag auf Erziehungsurlaub gestellt habe(habe 1 jahr Erziehungsurlaub bekommen und ein wenig Erziehungsgeld),sie dachte ich hätte keinen gestellt,ich sagte ihr d ich mich auch absichern muß,weil ja noch keinen neuen Vertrag habe(für d Teillzeitstelle),so ich dachte d ich während meines Erziehungsurlaubs 30 std in d.Woche arbeiten darf,würde dann meinen Lohn bekommen und ein wenig erziehungsgeld,sie sagte mir aber ,d sie es so nicht machen dürfen ,entweder job o Erziehungsurlaub,sie sagte mir das ich nun meinen Erziehungsurlaub wiederrufen muß oder verkürzen wenn ich d teillzeitstelle haben möchte ,meine frage ist ,darf sie es von mir verlangen?ich dacht mir steht beides zu?lg Mariola








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