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Geschrieben von silvie am 18.04.2006, 10:34 Uhr

Urlaubsanspruch

Hallo,

ich bin schwanger und habe meinen Geburtstermin Ende November. Ich würde dann Mitte Oktober in den Mutterschutz gehen. Ich möchte gerne wissen, wie sich das mit meinem Urlaubsanspruch verhält. Mir stehen im Jahr 30 Tage zu. Habe ich Anspruch auf die vollen 30 Tage? Oder wird der Urlaub nur anteilig gewährt und wenn ja auf welchen Termin gerechnet?
Ich würde jetzt denke, daß ich Anspruch auf das volle Jahr habe, da ich mich ja während des Mutterschutzes noch in dem Arbeitsverhältnis befinde. Ist das richtig?? Es wäre klasse, wenn mir da einer weiterhelfen könnte.

Viele Grüße
Silvie

 
6 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Sandra01 am 18.04.2006, 10:43 Uhr

Hallo!

Also soweit ich weiss, steht Dir anteilsmäßig Urlaub zu. D.h. Du hast 30 Tage im Jahr, das sind 2,5 Tage pro Monat. Hochgerechnet hättest Du also auf ca. 25 Tage Anspruch, wenn man den Oktober mitrechnet.
LG Sandra

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Quatsch!

Antwort von Trini am 18.04.2006, 10:46 Uhr

Der Urlaubsanspruch umfaßt den gesamten Mutterschutz:
Die sechs Wochen vor der Geburt und die acht Wochen danach.
Da Du im November ET hast, sollte der Mutterschutz eigentlich erst Ende Dezember enden. Ergo hast Du Deine vollen 30 Tage.

Trini

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Ich nochmal (Berichtigung)

Antwort von Sandra01 am 18.04.2006, 10:55 Uhr

Hallo!
Hab grad gelesen, dass der Urlaubsanspruch während der gesamten Schwangerschaft und des Mutterschutzes besteht. D.h. du entbindest Ende November und hast danach 8 Wochen Mutterschutz, also bis Ende Januar 2007. Bis zu diesem Zeitpunkt hast Du auch Urlaubsanspruch und somit die vollen 30 Tage für dieses Jahr und noch 2,5 Tage für den Januar.
LG Sandra

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Re: Ich nochmal (Berichtigung)

Antwort von silvie am 18.04.2006, 11:14 Uhr

Ich bin heute das erste Mal im Forum und begeistert, wie schnell das hier alles geht. Ich danke Euch beiden (Sandra und Trini), daß Ihr so schnell geantwortet habt. Dann kann ich mir jetzt ja schon einmal Gedanken über meine restliche Urlaubsplanung machen :-)

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Bitte beachten: !

Antwort von desireekk am 18.04.2006, 20:33 Uhr

Hallo Silvie!

Also: Irlaubsanspruch weißt Du ja jetzt: für das gesamte Jahr 2006, also 30 tage.

Auch für den Januar entsteht noch Urlaubsanspruch.
ABER: der kann erst im neuen Jahr genommen werden, der AG muß den Urlaubsanspruch aus 2007 nicht in 2006 gewähren!

Viele GHrüße

Désirée

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von flosmama am 21.04.2006, 21:54 Uhr

Aber Du kannst Deinen Urlaub auch nach dem Mutterschutz nehemn. Hab ich so gemacht. Vorteil: Du bekommst Dein Gehalt länger weiter. Ist mehr als Erziehungsgeld, lohnt sich deshalb, ihn aufzuhaben, wenn Du ihn sonst verplempern würdest.

Und glaub mir, u.U. wird der Mutterschutz zuhause vor der Geburt schon echt langweilig und Dir fällt die Decke auf den Kopf Nach der Geburt hast Du jede Menge um die Ohren, es ist nicht so langweilig und Du freust Dich, wenn das Geld kommt. Überleg's Dir!

Gruß Sybille

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