Geschrieben von Mistinguette am 19.04.2006, 9:18 Uhr |
Erziehungsurlaub
Du darfst während der Elternzeit bis 30 St. arbeiten, dafür muss ein Antragstellen und du bekommst einen Vertrag für die Zeit der Elternzeit. Nach der Elternzeit ist dein alter Vertrag wieder wirksam.
Es ist nicht korrekt zu sagen, dass du entweder oder dich entscheiden muss. Ob du noch Erziehungsgeld bekommst ist eine andere Frage, die ich dir nicht beantworten kann, weil es mit der Höhe des Familien Einkommens zu tun hat.
- Erziehungsurlaub - so 18.04.06, 21:45
- Re: Erziehungsurlaub - Svenja02 19.04.06, 7:36
- Re: Erziehungsurlaub - *berni* 19.04.06, 11:53
- nachtrag - *berni* 19.04.06, 11:57
- Re: Erziehungsurlaub - *berni* 19.04.06, 11:53
- Re: Erziehungsurlaub - Mistinguette 19.04.06, 9:18
- Re: Erziehungsurlaub - flosmama 21.04.06, 21:48
- Re: Erziehungsurlaub - Svenja02 19.04.06, 7:36