Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von so am 18.04.2006, 21:45 Uhr

Erziehungsurlaub

Hallo zusammen!So heute war ich bei der Pflegedienstleitung(bin im Krankenhaus),habe sie gefragt wie es mit einer Teilzeitstelle ist(dh alle 2 Wo FR-SA-SO/6 tage im monat,habe vorher voll gearbeitet),möchte nach 8 wo Mutterschutz wieder arbeiten gehen,Sie fragte mich ob ich einen Antrag auf Erziehungsurlaub gestellt habe(habe 1 jahr Erziehungsurlaub bekommen und ein wenig Erziehungsgeld),sie dachte ich hätte keinen gestellt,ich sagte ihr d ich mich auch absichern muß,weil ja noch keinen neuen Vertrag habe(für d Teillzeitstelle),so ich dachte d ich während meines Erziehungsurlaubs 30 std in d.Woche arbeiten darf,würde dann meinen Lohn bekommen und ein wenig erziehungsgeld,sie sagte mir aber ,d sie es so nicht machen dürfen ,entweder job o Erziehungsurlaub,sie sagte mir das ich nun meinen Erziehungsurlaub wiederrufen muß oder verkürzen wenn ich d teillzeitstelle haben möchte ,meine frage ist ,darf sie es von mir verlangen?ich dacht mir steht beides zu?lg Mariola








h

 
5 Antworten:

Re: Erziehungsurlaub

Antwort von Svenja02 am 19.04.2006, 7:36 Uhr

Hallo, Mariola !

Schau`mal unter www.rechtslexikon-online/Elternzeit.html oder bei google unter "Elternzeit" nach.

LG Petra

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erziehungsurlaub

Antwort von Mistinguette am 19.04.2006, 9:18 Uhr

Du darfst während der Elternzeit bis 30 St. arbeiten, dafür muss ein Antragstellen und du bekommst einen Vertrag für die Zeit der Elternzeit. Nach der Elternzeit ist dein alter Vertrag wieder wirksam.
Es ist nicht korrekt zu sagen, dass du entweder oder dich entscheiden muss. Ob du noch Erziehungsgeld bekommst ist eine andere Frage, die ich dir nicht beantworten kann, weil es mit der Höhe des Familien Einkommens zu tun hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erziehungsurlaub

Antwort von *berni* am 19.04.2006, 11:53 Uhr

Ich habe es genauso gemacht, wie du vorhast naja fast. Habe folgendes geschrieben:
Sehr geehret ...
hiermit stelle ich den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung für 20h/Wo während der Elternzeit ab dem... Mein Elternzeit beginnt am ... und endet am ...
mit freundlichen Grüßen....

und später habe ich dann 30h/Wo beantragt, ohne meinen Vertrag zu ändern, also um mir die Option offen zu lassen, später wieder vollzeit zu gehen. Wenn nicht kann ich den Antrag verlängern lassen.

Sehr geehrte...
meine Elternzeit ist am ... beendet. Einen Antrag auf Teilzeit ab dem ... für 20h/wo habe ich bereits gestellt.
Laut meinem Arbeitsvertrag vom... bin ich auf unbestimmte Zeit vollbeschäftigte Angestellte. Ich beantrage jedoch hiermit, zur besseren Betreuung meines Sohnes, eine vorrübergehende Wochenarbeitszeit von 30h/Wo ab dem... bis zum ... (waren bei mir 2 Jahre)
mit freundlichen Grüßen...

Das wurde bei mir so genehmigt. Dadurch geht mir mein fester 40h/Wo Arbeitsvertrag nicht verloren.

Wenn du noch im Erzeihungsjahr bist, mußt du nur >Teilzeit während der Elternzeit< beantragen. Laß blos deinen Vertrag nicht ändern!!!

mfg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

nachtrag

Antwort von *berni* am 19.04.2006, 11:57 Uhr

Aber wenn ich 30h/wo arbeiten gegangen wäre, hätte mir kein erziehungsgeld mehr zugestanden. Bist du sicher, daß du beides bekommen würdest? Sonnst setze doch die Stunden noch etwas runter...dann ist der Verdienst geringer..

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erziehungsurlaub

Antwort von flosmama am 21.04.2006, 21:48 Uhr

Nicht die Elternzeit aufgeben, falls Du im Anschluss wieder Vollzeit arbeiten möchtest. Wenn Du einer TEilzeitstelle ohne Elternzeit zustimmst, bedeutet das einen neuen Vertrag mit weniger Wochenstunden, den Du u.U. ewig hast. Ansonsten hast Du nach Deiner Elternzeit wieder anrecht auf Deine eine gleichwertige Vollzeitstelle wie vor Deiner Elternzeit.

Die Stundenanzahl hat bis 30 Std. während der Elternzeit nichts mit dem Erziehungsgeld zu tun. Hier gilt nur der Verdienst und ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Bei weniger Stunden ohne Elternzeit weiß ich nicht, ob dass automatisch der Tod für das Erziehungsgeld ist. Allerdings kann Dein Arbeitgeber sagen, dass Du das zunächst bewilligte Jahr erst einmal zuhause verbringen sollst, wenn Du in Deinem Antrag nicht gleich geschrieben hast, dass Du ... Std nach dem Mutterschutz während der Elternzeit arbeiten möchtest. Hier ist es Kulanz, ob er Dich während der Elternzeit arbeiten läßt. Schließlich braucht er als Arbeitgeber ja auch eine gewisse Plaunungssicherheit.

Ansonsten schau mal auf den Seiten des Familienministeriums nach, da ist eigentlich alles erklärt und die entsprechenden Broschüren und Gesetze gibt's i.d.R. als Pdf-Datei zum abrufen.

Gruß

Sybille

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.