Geschrieben von flosmama am 21.04.2006, 21:48 Uhr |
Erziehungsurlaub
Nicht die Elternzeit aufgeben, falls Du im Anschluss wieder Vollzeit arbeiten möchtest. Wenn Du einer TEilzeitstelle ohne Elternzeit zustimmst, bedeutet das einen neuen Vertrag mit weniger Wochenstunden, den Du u.U. ewig hast. Ansonsten hast Du nach Deiner Elternzeit wieder anrecht auf Deine eine gleichwertige Vollzeitstelle wie vor Deiner Elternzeit.
Die Stundenanzahl hat bis 30 Std. während der Elternzeit nichts mit dem Erziehungsgeld zu tun. Hier gilt nur der Verdienst und ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Bei weniger Stunden ohne Elternzeit weiß ich nicht, ob dass automatisch der Tod für das Erziehungsgeld ist. Allerdings kann Dein Arbeitgeber sagen, dass Du das zunächst bewilligte Jahr erst einmal zuhause verbringen sollst, wenn Du in Deinem Antrag nicht gleich geschrieben hast, dass Du ... Std nach dem Mutterschutz während der Elternzeit arbeiten möchtest. Hier ist es Kulanz, ob er Dich während der Elternzeit arbeiten läßt. Schließlich braucht er als Arbeitgeber ja auch eine gewisse Plaunungssicherheit.
Ansonsten schau mal auf den Seiten des Familienministeriums nach, da ist eigentlich alles erklärt und die entsprechenden Broschüren und Gesetze gibt's i.d.R. als Pdf-Datei zum abrufen.
Gruß
Sybille
- Erziehungsurlaub - so 18.04.06, 21:45
- Re: Erziehungsurlaub - Svenja02 19.04.06, 7:36
- Re: Erziehungsurlaub - *berni* 19.04.06, 11:53
- nachtrag - *berni* 19.04.06, 11:57
- Re: Erziehungsurlaub - *berni* 19.04.06, 11:53
- Re: Erziehungsurlaub - Mistinguette 19.04.06, 9:18
- Re: Erziehungsurlaub - flosmama 21.04.06, 21:48
- Re: Erziehungsurlaub - Svenja02 19.04.06, 7:36