Geschrieben von babsy25 am 09.11.2005, 10:21 Uhr |
Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld
Da mein Mann im Januar oder Februar auslernt und falls er keine Stelle bekommt gehe ich wieder arbeiten. Im Januar kommt unser Kind. Kann er auch Arbeitslosengeld geantragen oder muss er Erziehungsgeld nehmen, weil er ja weniger ist als Arbeitslosengeld.
- Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld - babsy25 09.11.05, 10:21
- Re: Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld - Catlady22 09.11.05, 10:27
- Re: Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld - Catlady22 09.11.05, 10:35
- Arbeitslosengeld nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist! - riki- 09.11.05, 14:58
- Re: Arbeitslosengeld nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist! - AnneR 09.11.05, 17:52
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