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Geschrieben von babsy25 am 09.11.2005, 10:21 Uhr

Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld

Da mein Mann im Januar oder Februar auslernt und falls er keine Stelle bekommt gehe ich wieder arbeiten. Im Januar kommt unser Kind. Kann er auch Arbeitslosengeld geantragen oder muss er Erziehungsgeld nehmen, weil er ja weniger ist als Arbeitslosengeld.

 
4 Antworten:

Re: Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld

Antwort von Catlady22 am 09.11.2005, 10:27 Uhr

Hallo Babsy,

hier kannst Du in die Broschüre des Bundesministerium für Finanzen reingucken ist ein Download als PDF Format wofür du den Acrobat Reader benötigst... hier steht alles drin. Aber Dein Mann oder Du ihr könnt beid(entweder oder natürlich) Erziehungsgeld beantragen wenn ihr unter den Höchstsätzen für das Einkommen liegt :-)

www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/ Pdf-Anlagen/PRM-24375-Broschure-Elternzeit,property=pdf.pdf

Gruß


Anke

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Re: Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld

Antwort von Catlady22 am 09.11.2005, 10:35 Uhr

Hallo Babsy hier ist noch ein Link :-)

http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/erziehungsgeld_und_erziehungsurlaub.html

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Arbeitslosengeld nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist!

Antwort von riki- am 09.11.2005, 14:58 Uhr

Dein Mann kann sich nur dann arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen, wenn die Betreuung des Kindes anderweitig sichergestellt ist, so dass er auch sofort eine Arbeitsstelle annehmen könnte.
Ihr müsstet also sofort nach der Geburt einen Kitaplatz beantragen (wenn es so etwas bei euch gibt), wo das Kind, solange er arbeitslos ist, vielleicht nur 3 Stunden täglich hingehen würde; wenn er Arbeit findet, würde das dann problemlos verlängert (so geht es jedenfalls bei uns in Berlin).

Bis du übrigens sicher, dass sein Arbeitslosengeld höher wäre als das Erziehungsgeld? Wenn ihr euch z.B. entscheidet, nur 1 Jahr Erziehungsgeld zu beantragen, wären das 450 € im Monat. Und wenn dein Mann bisher eine Ausbildung macht, kriegt er vielleicht gar nicht (viel) mehr Arbeitslosengeld.
Vorteil des Erziehungsgelds ist auch noch, dass es z.B. beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet wird.
Vielleicht wäre das ja auch eine Variante, dass er bewusst ein Jahr zu Hause bleibt, und dann das Kind in die Kita kommt.

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Re: Arbeitslosengeld nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist!

Antwort von AnneR am 09.11.2005, 17:52 Uhr

Weiß ja nicht, wie das bei euch genau ist, aber ich bekomm beides...wahrscheinlich.
Aber ich studiere auch noch.
Naja genauer gesagt bekomme ich das Sozialgeld...

Ciaoi
Anne

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