Geschrieben von Catlady22 am 09.11.2005, 10:27 Uhr |
Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld
Hallo Babsy,
hier kannst Du in die Broschüre des Bundesministerium für Finanzen reingucken ist ein Download als PDF Format wofür du den Acrobat Reader benötigst... hier steht alles drin. Aber Dein Mann oder Du ihr könnt beid(entweder oder natürlich) Erziehungsgeld beantragen wenn ihr unter den Höchstsätzen für das Einkommen liegt :-)
www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/ Pdf-Anlagen/PRM-24375-Broschure-Elternzeit,property=pdf.pdf
Gruß
Anke
- Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld - babsy25 09.11.05, 10:21
- Re: Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld - Catlady22 09.11.05, 10:27
- Re: Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld - Catlady22 09.11.05, 10:35
- Arbeitslosengeld nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist! - riki- 09.11.05, 14:58
- Re: Arbeitslosengeld nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist! - AnneR 09.11.05, 17:52
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