Geschrieben von riki- am 09.11.2005, 14:58 Uhr |
Arbeitslosengeld nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist!
Dein Mann kann sich nur dann arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen, wenn die Betreuung des Kindes anderweitig sichergestellt ist, so dass er auch sofort eine Arbeitsstelle annehmen könnte.
Ihr müsstet also sofort nach der Geburt einen Kitaplatz beantragen (wenn es so etwas bei euch gibt), wo das Kind, solange er arbeitslos ist, vielleicht nur 3 Stunden täglich hingehen würde; wenn er Arbeit findet, würde das dann problemlos verlängert (so geht es jedenfalls bei uns in Berlin).
Bis du übrigens sicher, dass sein Arbeitslosengeld höher wäre als das Erziehungsgeld? Wenn ihr euch z.B. entscheidet, nur 1 Jahr Erziehungsgeld zu beantragen, wären das 450 € im Monat. Und wenn dein Mann bisher eine Ausbildung macht, kriegt er vielleicht gar nicht (viel) mehr Arbeitslosengeld.
Vorteil des Erziehungsgelds ist auch noch, dass es z.B. beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet wird.
Vielleicht wäre das ja auch eine Variante, dass er bewusst ein Jahr zu Hause bleibt, und dann das Kind in die Kita kommt.
- Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld - babsy25 09.11.05, 10:21
- Re: Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld - Catlady22 09.11.05, 10:27
- Re: Erziehungsgeld o. Arbeitslosengeld - Catlady22 09.11.05, 10:35
- Arbeitslosengeld nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist! - riki- 09.11.05, 14:58
- Re: Arbeitslosengeld nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist! - AnneR 09.11.05, 17:52
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