Geschrieben von Greezi2510 am 22.01.2022, 0:58 Uhr |
Elterngeldverlängerung
Hi ihr Lieben ,
Mein Partner hat ab der Geburt unseres Babys im Ende Februar 2022 im März und April Elternzeit angemeldet und dann nochmals einen Monat im Juli. Da ich noch studiere habe ich keinen Anspruch auf Elternzeit. Da nun meine Abschlussprüfung auf Anfang August verschoben wurde würde er gerne noch den Juli dazu nehmen... Sollten wir das jetzt am besten schon vor der Geburt Beantragen? Ich habe gelesen dass wenn man die Elternzeit innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren angemeldet hat könnte der Arbeitgeber das auch ablehnen. Ist das denn möglich ?
Und wann muss man die Elternzeit verlängern? Mindestens 7 Wochen vor Ende der vorherigen Elternzeit?
- Elterngeldverlängerung - Greezi2510 22.01.22, 0:58
- Re: Elterngeldverlängerung - Felica 22.01.22, 9:31
- Re: Elterngeldverlängerung - Greezi2510 22.01.22, 11:33
- Re: Elterngeldverlängerung - Felica 22.01.22, 9:31
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