Geschrieben von KaMeKai am 18.06.2003, 13:48 Uhr |
EZ-Urlaub
Hallo,
wenn Du die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz nehmen willst, reicht es, wenn Du den Antrag 2 Wochen nach der Geburt abgibst. Es gilt das Eingangsdatum beim Arbeitgeber.
Schreib es Dir am besten schon vor und speicher es ab, dann musst Du nur noch das Geburtsdatum einsetzen und das Datum, wann die Elternzeit enden soll.
Schreib einfach 1 Satz
"für meine Tochter XX, geboren am XX beantrage ich Elternzeit für die Zeit vom XX bis XX."
alles Gute!
Kathrin
- EZ-Urlaub - steffy 18.06.03, 8:41
- Re: EZ-Urlaub - KaMeKai 18.06.03, 13:48
Etwas verzwickt(vorsicht lang)
Bin etwas stinkig - falsche Prioritäten meines Mannes?
Au Pair hat Urlaub...was darf er machen???
Brauche für eine freundin die §§ für
Pause zum Stillen/Pumpen???
Eure erfahrungen mit kitas oder krabbelstuben BITTE!
Kündigen ohne neue Stelle?
Ich brauche euren rat. bissel verwirrt und verzwickt
Off Topic- Kita und Sauberwerden