Geschrieben von skanky2 am 16.06.2003, 7:34 Uhr |
Etwas verzwickt(vorsicht lang)
hallo zusammen
ich habe eine etwas verzwickte sache vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
ich bin seit märz krankgeschrieben lag auch acht wochen in kkh das arbeitsverhältnis besteht noch wird aber von der krankenkasse bezahlt. Ich bin jetzt auch obwohl ich zuhause bin bis anfang mutterschutz krankgeschrieben. Nach dem mutterschutz will ich auch in elternzeit gehen und evt. in 2-3jahren noch ein zweites Baby haben.
meine fragen jetzt :Wie müsste ich die Elterzeit beantragen oder vielleicht lieber kündigen wenn ich ja sowieso ein zweites möchte aber so hätte ich noch anspruch auf den job falls es doch nichts mit den zweiten geben sollte.
Wie geht es mit meinen rest urlaub + urlaubsgeld für dieses jahr zu ich hatte in diesen jahr kein urlaub genommen war ja krank geschrieben .habe ich noch anspruch drauf ,könnte ich mir den urlaub auszahlen lassen?
Wie sieht das mit den mutterschutzgeld aus ?bekomme ich jetzt auch noch mein volles gehalt (krankenkasse/arbeitgeber)oder wird das jetzt von der krankenkasse übernommen und nur zum teil ?
fragen über fragen
oder soll ich vielleicht doch kündigen ich meine mein ag mache ich damit nicht arm ist ein grossunternehmer und nach mutterschutz hat ee ja auch ersteinmal keine finanziele verpflichtungen mit mir ,oder?
was würdet ihr machen?
danke für eure antworten
jg
sandra
noch was dazu
Antwort von skanky2 am 16.06.2003, 7:36 Uhr
meine kurze wird sehr wahrscheinlich ein frühchen werden
Re: Etwas verzwickt(vorsicht lang)
Antwort von Leonore am 17.06.2003, 21:29 Uhr
Egal, was ist, kündigen würde ich keinesfalls. selbst, wenn du zwei kinder bekommst, kannst du ja, wenn das kleinere 3 wird, wieder in deinen job gehen. Vielleicht erst mal teilzeit. oder du entscheidest das dann. mit dem urlaub weiß sicher jemand andres besser bescheid. m.E. kannst du den an die erziehungszeit hinten ranhängen. noch ein grund nicht zu kündigen, aber da frag lieber nochmal wen anders.
LG und eine gute Geburt
Leo
Re: Etwas verzwickt(vorsicht lang)
Antwort von Strohwitwe am 20.06.2003, 12:40 Uhr
Hallo skanky!
Meiner Info nach ist es mit der Erziehungszeit so, daß Du generell ja 3 Jahre hast, von denen Du ein Jahr bis zum vollendeten 7. (oder 8.?) Lebensjahr Deines Kindes quasi schieben kannst. Solltest Du das 3. Jahr also noch nicht genommen haben, aber bereits in einer zweite Schwangerschaft sein, VERFÄLLT der Anspruch auf das geschobene Jahr.
Muss man wissen.
Bezüglich Geld ist es auch Essig, wenn Du ein zweites Mal schwanger wirst, ohne dazwischen wieder gearbeitet zu haben. Dann kriegst Du nur das Geld von der Krankenkasse während der Mutterschaft. Die freiwillige Aufstockung bis zum durchschnittlichen vorherigen Nettogehalt durch den Arbeitgeber entfällt dann wohl komplett.
M.E. nach ist es ratsam, zwischen den Schwangerschaften zumindest für ein paar Monate Teilzeit zu arbeiten, um dieses Teilzeitgehalt während des Mutterschutzes weiter zu kriegen.
Und kündigen in der jetzigen Wirtschaftskrise?? NIE!!!!!!!!!!!
Du brauchst während der Erziehungszeit ja nicht zu arbeiten, und wenn Du tatsächlich zwei Kinder nacheinander kriegst könntest Du maximal 6 Jahre einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz aufrecht erhalten. Das ist Gold/Geld wert!!! Nicht einfach wegwerfen!
Hoffe, Dir ein bisschen geholfen zu haben und wünsche Dir und Deiner kleinen Rennfahrerin alles Gute!
Strohwitwe.
Re: Etwas verzwickt(vorsicht lang)
Antwort von PetraE am 21.06.2003, 19:04 Uhr
hallo skanky,
kann mich den vorrednerinnen nur anschliessen.
kleiner zusatz noch : solltest du kündigen, müsstest du dich und die kurze selbst krankenversichern.
grüssle petra mit max und vincent
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