Geschrieben von tinai am 04.04.2006, 10:56 Uhr |
Das stinkt!
Hallo,
also wenn das in den letzten fünf Jahren so geduldet wurde, dann können Sie Dir jetzt nicht aus heiterem Himmel eine Abmahnung schicken. Du kannst einen Widerspruch zur Abmahnung schicken, den müssen die in die Personalakte nehme. Im Widerspruch solltest Du begründen, warum Du die AU-Bescheinigung erst so spät abgegeben hast (vielleicht warst Du so krank, dass Du nicht zum Briefkasten konntest) und dass das bisher immer geduldet wurde.
BEi der nächsten AU (wie viele hast Du denn, ich habe seit Jahren keine mehr), solltest Du Dir einfach den Eingang schriftlich bestätigen lassen. Ganz einfach auf einer Kopie oder per Einschreiben schicken, das ist doch wirklich ganz einfach.
Und dann scheint es tatsächlich so, dass sie Dich loswerden wollen und Gründe suchen, das billig über die Bühne zu bekommen.
Gruß Tina
- Abmahnung... - xdarkangel80 03.04.06, 22:19
- Abmahnung - Jule77 03.04.06, 22:43
- Re: Abmahnung - phifeha 04.04.06, 7:31
- Re: Abmahnung... - Ursula05 04.04.06, 7:27
- Das stinkt! - tinai 04.04.06, 10:56
- PS. - tinai 04.04.06, 10:59
- da ist was faul! - annikala 04.04.06, 12:15
- Beim nächsten Mal aufpassen - tweenky 04.04.06, 16:25
- Re: Danke... aber... - xdarkangel80 04.04.06, 21:46
- Nochmal: Du musst widersprechen.... - tinai 04.04.06, 22:36
- xdarkangel80 - Jule77 05.04.06, 20:30
- Re: Danke... aber... - xdarkangel80 04.04.06, 21:46
- Beim nächsten Mal aufpassen - tweenky 04.04.06, 16:25
- Abmahnung - Jule77 03.04.06, 22:43
Vertragsverlängerung???
Vertragsverlängerung???
Würdet ihr das tun?
Wie würdet ihr entscheiden: job oder kur
Aus für uns traurigem Anlass,mal was fragen muß!
Zukunftsangst
Durchschnittsgehalt einer bürokauffrau
Was verdient man bei Ernstings Family?
Nochmals: " frz. Rabenmütter" sorry LANG