Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 04.04.2006, 10:56 Uhr

Das stinkt!

Hallo,

also wenn das in den letzten fünf Jahren so geduldet wurde, dann können Sie Dir jetzt nicht aus heiterem Himmel eine Abmahnung schicken. Du kannst einen Widerspruch zur Abmahnung schicken, den müssen die in die Personalakte nehme. Im Widerspruch solltest Du begründen, warum Du die AU-Bescheinigung erst so spät abgegeben hast (vielleicht warst Du so krank, dass Du nicht zum Briefkasten konntest) und dass das bisher immer geduldet wurde.

BEi der nächsten AU (wie viele hast Du denn, ich habe seit Jahren keine mehr), solltest Du Dir einfach den Eingang schriftlich bestätigen lassen. Ganz einfach auf einer Kopie oder per Einschreiben schicken, das ist doch wirklich ganz einfach.

Und dann scheint es tatsächlich so, dass sie Dich loswerden wollen und Gründe suchen, das billig über die Bühne zu bekommen.

Gruß Tina

 
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