Baby und Job

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Geschrieben von Bröckchens Mama am 31.05.2007, 15:13 Uhr

Das ist komplett falsch gerechnet!!!

Hallo,

du machst den gleichen Fehler wie so viele Frauen, nämlich die Betreuungskosten nur mit Deinem Klasse-V-Nettogehalt zu vergleichen! Bei der Kombination III/V spart der Mehrverdiener (idR der Mann) Steuern, die beim Geringverdiener draufgeschlagen werden. Korrekterwéise müssen die Betreuungskosten mit dem Gesamtverdienst beider Ehegatten verglichen werden.

Außerdem können sie seit 2006 von der Steuer abgesetzt werden, wenn eine Rechnung gestellt wird und das Geld überwiesen wird (dh die Tamu muss die Einkünfte angeben, was nicht bei allen der Fall ist...). Wenn die Abwicklung übers Jugendamt erfolgt (das gibts inzwischen sogar in Bayern!), ist sie steuerbefreit.

Zur Lohnsteuerklassenfrage schau mal unter www.berufstätige-muetter.de.

Dein Forumsbeitrag zeigt doch, wie sehr Du Dir wünschst, wieder zu arbeiten. Und Du hast eine Tochter... also Vorbildfunktion!

Liebe Grüße
Bröckchens Mama

 
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