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Geschrieben von Blueeyes8 am 04.02.2004, 20:25 Uhr

@ Blueeyes8

Also, son Experte bin ich ja nu auch nicht :) Aber ich kann dir ja mal schreiben, wie es bei mir war.

Bin letztes Jahr im Februar schwanger geworden, da war ich also mitten im 2. Lehrjahr. Nachdem mit Cheffe erstmal alles geklärt war, hab ich erstmal ganz normal die Ausbildung weiter gemacht und bin auch normal in die Schule gegangen. Mitte Oktober begann dann mein Mutterschutz. Ich musste also nicht mehr arbeiten, in die Schule bin ich aber trotzdem gegangen solange es ging. Also bei mir hat es bis zum ET geklappt. Dadurch hab ich nicht so viel verpasst. Da ich die Kleine leider per Kaiserschnitt bekommen musste, war ich 4 Wochen nicht in der Schule. Und dann waren Weihnachtsferien. Habe mir von einer Freundin sämtliche Unterlagen kopieren lassen und schonmal alles einigermaßen nachgelernt. Nach den Ferien bin ich sofort wieder zur Schule gegangen. Da darf man ja auch trotz des Mutterschutz hin.

Mutterschutz hast du also auch während der Ausbildung komplett, bis halt auf die Tage an denen du noch zur Schule gehst. Deine Fehlzeiten werden aber automatisch als entschuldigt angesehen, da du ja während des Mutterschutzes quasi "freiwillig" noch in die Schule kommst. Du musst halt nur versuchen, alles gut nachzuholen, damit du nicht den Anschluss verlierst!!

Aber ansonsten gilt während der Ausbildung generell: 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt brauchste nicht arbeiten, darfst aber, soweit noch möglich, in die Schule.

Außerdem kannst du während der Ausbildung nicht so leicht gekündigt werden und wenn du schwanger bist, bist du unkündbar!!!

Mutterschaftsgeld bekommst du von der Krankenkasse, wie auch ein normaler Arbeitnehmer. Dafür bekommst du vom Frauenarzt sechs Wochen vor der Geburt eine Bescheinigung, die du der Krankenkasse schicken musst. Der Rest regelt sich fast von alleine. Du kriegst dann nochmal Post von denen, die du unterschreiben musst, und dann kriegste für die ersten 6 Wochen schonmal Geld (soviel wie auch sonst Lohn). Den Rest für die restlichen 8 Wochen nach der GEburt bekommste, sobald du denen die Geburtsurkunde geschickt hast.

Ich würde an deiner Stelle nur aufpassen. Mir ist nämlich grad was eingefallen. Machst du deine Ausbildung in einer staatlichen oder einer privaten Einrichtung? Bei privaten Einrichtungen könnten nämlich unter Umständen etwas andere Regeln gelten. Wo wäre denn die Ausbildung?

Du hast sogar das Recht, bis zu 3 Jahren Pause zu machen mit der Ausbildung und Erziehungszeit zu nehmen. Aber wer hat nach 3 Jahren Pause schon noch Bock seine Ausbildung zuende zu machen?

Oder du wartest einfach mit dem Baby bis kurz vor Ende der Ausbildung, so dass du z. B. die Prüfung machst, kurz bevor der/die Kleine kommt. Das ist wesentlich stressfreier und du hättest danach viel mehr Zeit für das Kind. Ich würde sonst was dafür geben, die Kleine nicht jeden Tag abgeben zu müssen. Das fällt einem nämlich gar nicht wirklich leicht. Mich hält nur der Gedanke hoch, dass ich im Juni schon fertig bin und dann daheim bleiben darf bei der Kleinen.

Falls du noch Fragen hast, immer her damit.

LG
Mareike

 
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