Baby und Job

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Geschrieben von fenja2003 am 11.05.2006, 17:45 Uhr

Also ich habe

soderle, jetzt weiß ich worums konkret geht..

du hast dich mit den 3 jahren elternzeit verbindlich festgelegt, er muß dich nicht vorher wieder beschäftigen. besser wäre gewesen 2 jahre mitzuteilen, dann hättest du die ez verlängern können, aber der käs ist ja gegessen, leider.

er MUSS dich nur vor ablauf der ez beschäftigen, wenn sich deine wirtschaftlichen verhältnisse erheblich geändert haben. sonst leider nicht.

ich würde nochmal tacheles mit dem chef reden, auge in auge.

du kannst natürlich auch woanders arbeiten, wenns allerdings tatsächlich die direkte konkurrenz ist kann dein ag widersprechen. aber eine andere tätigkeit könntest du durchaus ausüben.

lg, maike

 
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