Geschrieben von fenja2003 am 11.05.2006, 17:45 Uhr |
Also ich habe
soderle, jetzt weiß ich worums konkret geht..
du hast dich mit den 3 jahren elternzeit verbindlich festgelegt, er muß dich nicht vorher wieder beschäftigen. besser wäre gewesen 2 jahre mitzuteilen, dann hättest du die ez verlängern können, aber der käs ist ja gegessen, leider.
er MUSS dich nur vor ablauf der ez beschäftigen, wenn sich deine wirtschaftlichen verhältnisse erheblich geändert haben. sonst leider nicht.
ich würde nochmal tacheles mit dem chef reden, auge in auge.
du kannst natürlich auch woanders arbeiten, wenns allerdings tatsächlich die direkte konkurrenz ist kann dein ag widersprechen. aber eine andere tätigkeit könntest du durchaus ausüben.
lg, maike
- Schriftliche Formulierung von Bewerbung! - maurice26.8 10.05.06, 12:53
- Re: Schriftliche Formulierung von Bewerbung! - fenja2003 10.05.06, 14:18
- Re: Genau!! - maurice26.8 10.05.06, 19:22
- Re: Schriftliche Formulierung von Bewerbung! - fenja2003 10.05.06, 19:28
- 2. interpretation.. - fenja2003 10.05.06, 19:29
- Re: Also ich habe - maurice26.8 11.05.06, 12:28
- Re: Also ich habe - fenja2003 11.05.06, 17:45
- Danke! Werde dann nochmal - maurice26.8 12.05.06, 18:34
- Re: Also ich habe - fenja2003 11.05.06, 17:45
- Re: Also ich habe - maurice26.8 11.05.06, 12:28
- 2. interpretation.. - fenja2003 10.05.06, 19:29
- Re: Schriftliche Formulierung von Bewerbung! - fenja2003 10.05.06, 14:18
Danke an tinai wg. minijobs
Hallo wo sind hier die Tagesmütter.... ???????
Vor allem an die Lehrerinnen: Theme Betreung
Kinderhomepartys Raum Hohenlohe-Franken !
Honorarvertrag - Erziehungsgeld, Krankversichg.
Vorstellungsgespräch
Kindergarten mit einem Jahr
War schon mal jemand zu einem Assessment Center?
Ab wann von der Steuer absetzbar????