Geschrieben von fenja2003 am 10.05.2006, 19:28 Uhr |
Schriftliche Formulierung von Bewerbung!
so, bin aus dem garten zurück..
also, ein anrechtauf stundenweise beschäftigung hast du nicht direkt, hat dein ag dir das angeboten?
ich weiß nicht genau worauf du hinaus willst, aber vor ablauf der EZ beschäftigen "MUSS" er dich nur, wenn sich deine wirtschaftlichen verhältnisse gravierend verändert haben.
er KANN dich jederzeit während der ez beschäftigen, aber das mußt du doch nicht schriftlich "beantragen"?
lg erstmal
- Schriftliche Formulierung von Bewerbung! - maurice26.8 10.05.06, 12:53
- Re: Schriftliche Formulierung von Bewerbung! - fenja2003 10.05.06, 14:18
- Re: Genau!! - maurice26.8 10.05.06, 19:22
- Re: Schriftliche Formulierung von Bewerbung! - fenja2003 10.05.06, 19:28
- 2. interpretation.. - fenja2003 10.05.06, 19:29
- Re: Also ich habe - maurice26.8 11.05.06, 12:28
- Re: Also ich habe - fenja2003 11.05.06, 17:45
- Danke! Werde dann nochmal - maurice26.8 12.05.06, 18:34
- Re: Also ich habe - fenja2003 11.05.06, 17:45
- Re: Also ich habe - maurice26.8 11.05.06, 12:28
- 2. interpretation.. - fenja2003 10.05.06, 19:29
- Re: Schriftliche Formulierung von Bewerbung! - fenja2003 10.05.06, 14:18
Danke an tinai wg. minijobs
Hallo wo sind hier die Tagesmütter.... ???????
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War schon mal jemand zu einem Assessment Center?
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