Baby und Job

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Geschrieben von fenja2003 am 10.05.2006, 19:28 Uhr

Schriftliche Formulierung von Bewerbung!

so, bin aus dem garten zurück..

also, ein anrechtauf stundenweise beschäftigung hast du nicht direkt, hat dein ag dir das angeboten?

ich weiß nicht genau worauf du hinaus willst, aber vor ablauf der EZ beschäftigen "MUSS" er dich nur, wenn sich deine wirtschaftlichen verhältnisse gravierend verändert haben.

er KANN dich jederzeit während der ez beschäftigen, aber das mußt du doch nicht schriftlich "beantragen"?

lg erstmal

 
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