Geschrieben von maurice26.8 am 10.05.2006, 12:53 Uhr |
Schriftliche Formulierung von Bewerbung!
Hallo zusammen! Ich möchte gerne wieder für gewisse Stunden in meinen Job arbeiten gehen. Nabe 3 Jahre Elterzeit beantragt. Ich weiß, das ich es schriftlich 6 oder 8 Wochen beantragen muß, wenn vorher nichts geregelt wurde. Aber was schreibe ich dort rein? Und wie formuliere ich es ? Weiß nicht wie ich anfanden soll! Hoffe auf zahlreichen Rat! Danke im vorraus! LG Mama von Maurice
Re: Schriftliche Formulierung von Bewerbung!
Antwort von fenja2003 am 10.05.2006, 14:18 Uhr
ich blicke grade nicht, was du eigentlich möchtest..
vermute, dass du 3 jahre ez genommen hast und jetzt in der ez stundenweise bei deinem alten ag arbeiten möchtest..
richtig?
Re: Genau!!
Antwort von maurice26.8 am 10.05.2006, 19:22 Uhr
Kannst Du mir helfen?
Re: Schriftliche Formulierung von Bewerbung!
Antwort von fenja2003 am 10.05.2006, 19:28 Uhr
so, bin aus dem garten zurück..
also, ein anrechtauf stundenweise beschäftigung hast du nicht direkt, hat dein ag dir das angeboten?
ich weiß nicht genau worauf du hinaus willst, aber vor ablauf der EZ beschäftigen "MUSS" er dich nur, wenn sich deine wirtschaftlichen verhältnisse gravierend verändert haben.
er KANN dich jederzeit während der ez beschäftigen, aber das mußt du doch nicht schriftlich "beantragen"?
lg erstmal
2. interpretation..
Antwort von fenja2003 am 10.05.2006, 19:29 Uhr
..du möchtest stundenweise in deinem BERUF arbeiten und nicht beim alten AG?
bin jetzt komplett verwirrt wegen deiner 6-8 wochenfrist..
Re: Also ich habe
Antwort von maurice26.8 am 11.05.2006, 12:28 Uhr
meinen AG schon mehrmals gefragt, ob ich wieder Stundenweise arbeiten kommen kann. Aber er vertröstet mich nur und stellt aber ständig neue Leute ein. Er weiß das ich eine verantwortungsvolle Person bin und es mir gut überlegt habe. Also an meiner Person kann es nicht liegen, habe mich immer voll eingesetzt und auch bei Überstunden nie gezögert.
Ich habe es in einer Broschüre gelesen, das man es 6-8 Wochen schriftlich beantragen muß, wenn man in der Elternzeit wieder arbeiten möchte. Oder, galt das nur für Unterbrechung. Aufjedenfall muß ich wieder etwas Geld verdienen, weil wir grad so eben über die Runden kommen. Wir haben uns das vorher nicht gut überlegt, mit den 3 Jahren! Was mach ich den jetzt? Woanders dürfte ich auch nicht arbeiten, da hat er wieder zu viel Angst das ich zur Konkurenz wechsle. LG
Re: Also ich habe
Antwort von fenja2003 am 11.05.2006, 17:45 Uhr
soderle, jetzt weiß ich worums konkret geht..
du hast dich mit den 3 jahren elternzeit verbindlich festgelegt, er muß dich nicht vorher wieder beschäftigen. besser wäre gewesen 2 jahre mitzuteilen, dann hättest du die ez verlängern können, aber der käs ist ja gegessen, leider.
er MUSS dich nur vor ablauf der ez beschäftigen, wenn sich deine wirtschaftlichen verhältnisse erheblich geändert haben. sonst leider nicht.
ich würde nochmal tacheles mit dem chef reden, auge in auge.
du kannst natürlich auch woanders arbeiten, wenns allerdings tatsächlich die direkte konkurrenz ist kann dein ag widersprechen. aber eine andere tätigkeit könntest du durchaus ausüben.
lg, maike
Danke! Werde dann nochmal
Antwort von maurice26.8 am 12.05.2006, 18:34 Uhr
meinem Chef unsere Lage genau erklären. Er ist ja eigentlich ganz sozial eingestellt. Brauche ich für eine andere Beschäftigung nicht auch sein Einverständnis? LG
Danke an tinai wg. minijobs
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