Geschrieben von berita am 19.04.2004, 17:47 Uhr |
Zwangsvollstreckung!?Pfändung!?
Bei uns kam es nicht so weit (bis jetzt). Aber ich hab mich damals darueber informiert, der Gerichtsvollzieher kann sehr wohl alle Sachen erstmal einpacken, wenn nicht auf den ersten Anschein erkennbar ist, dass sie nicht deinem Partner, sondern dir gehoeren. Du musst dann nachtraeglich (innerhalb einer kurzen Frist!) Einspruch einlegen und nachweisen (Quittungen, Zeugenaussagen) was davon dir gehoert. Bestimmte "lebensnotwendige" Dinge werden allerdings nicht gepfaendet, Fernseher zaehlt da glaube ich dazu.
Kann natuerlich sein, dass der Gerichtsvollzieher in natura dann ruecksichtsvoller ist, aber ich wuerde mich schon etwas vorbereiten, eine Liste machen oder so..
LG
Berit
- Zwangsvollstreckung!?Pfändung!? - aprilscherz2000 19.04.04, 10:46
- Re: Zwangsvollstreckung!?Pfändung!? - phiropani 19.04.04, 13:40
- Re: Zwangsvollstreckung!?Pfändung!? - berita 19.04.04, 17:47
- Re: Zwangsvollstreckung!?Pfändung!? - nane973 19.04.04, 18:06
- Re: Zwangsvollstreckung!?Pfändung!? - Inka1 21.04.04, 15:30
Hausrat - Bitte dringend antworten!!!
Umgang per JA
Bin echt enttäuscht.
Nur mal so:-)
Bin mir unsicher was das bedeutet
Einstweilige Vefügung, Räumung
Begutachtung durch das Jugendamt
Sozialhilfe- soll das ein Witz sein ???? Lang !
Mir fällt gerade siedendheiß ein: Wie ist das mit der Krankenversicherung?