Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 19.04.2004, 17:47 Uhr

Zwangsvollstreckung!?Pfändung!?

Bei uns kam es nicht so weit (bis jetzt). Aber ich hab mich damals darueber informiert, der Gerichtsvollzieher kann sehr wohl alle Sachen erstmal einpacken, wenn nicht auf den ersten Anschein erkennbar ist, dass sie nicht deinem Partner, sondern dir gehoeren. Du musst dann nachtraeglich (innerhalb einer kurzen Frist!) Einspruch einlegen und nachweisen (Quittungen, Zeugenaussagen) was davon dir gehoert. Bestimmte "lebensnotwendige" Dinge werden allerdings nicht gepfaendet, Fernseher zaehlt da glaube ich dazu.

Kann natuerlich sein, dass der Gerichtsvollzieher in natura dann ruecksichtsvoller ist, aber ich wuerde mich schon etwas vorbereiten, eine Liste machen oder so..

LG
Berit

 
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