Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 20.09.2005, 11:00 Uhr

weitere Aufklärung

Hallo Elisabeth,

wenn Du mal eine zeitlang als Zweitfrau, Vater oder auch unbedarfte(r) BürgerIn
in diversen Väterforen unterwegs warst,
liest du immer wieder, auch heutzutag noch, von solchen und ähnlichen Urteilen. Und du bekommst auch mit, wie lange z.B. solche Umgangsverfahren dauern, und du bekommst auch mit, daß
i n d e r R e g e l auch ein ausgeurteiltes Umgangsrecht sich schlußendlich als ''nicht durchsetzbar'' erweist, ganz zu schweigen von den Vätern, die resigniert aufgeben.

Wenn man/frau das alles mal gelesen hat,
d a n n wird frau wohl nicht mehr so
freimütig behaupten, uneheliche Väter
hätten (tasächlich) irgendwelche 'Rechte'.
Darum gings mir.
Tja, und dann wird sich gewundert und mokiert, daß (ue)'Väter' so eine schlechte Elternmoral hätten.
Tritt man aber für eine bessere Stellung, eine rechtliche Aufwertung von Vätern ein, wird protestiert, Wenn-und-Aber - Fallkonstrukte entgegnet und über einer Schlechterstellung von Frauen und Müttern lamentiert seitens Mütterverbänden.

Das paßt nicht zusammen, und darauf will ich u.a. auch mal hinweisen.

Es ist ja auch komisch, daß meine schon oft vorgebrachten Hinweise auf Urteile
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die BRD wegen Rechtsbrüche gegen deutsche Väter hier und in anderen 'Mütterforen' schlichtweg immer wieder ignoriert werden - als wollte frau das nicht wahrhaben.

MfG Richie

 
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