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Geschrieben von 1704 am 18.09.2005, 17:14 Uhr

anzeige wegen verletzung der unterhalspflicht

einige von euhcz haben ja geschrieben- das sei die Väter die keinen Unterhalt zahlen wegen Verletzung der unterhaltspflicht- nennt man das so?- angezeigt haben. Frage nun: bringt das eigentlich irgendetwas- außer das es vielleicht dem eigenen ego gut tut??gruß bille

 
5 Antworten:

Re: anzeige wegen verletzung der unterhalspflicht

Antwort von Murmeline am 18.09.2005, 19:09 Uhr

Wenn er tatsächlich nicht zahlen kann, sprich unter dem Selbstbehalt liegt, wird sich nichts ändern.

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Re: anzeige wegen verletzung der unterhalspflicht

Antwort von monavb am 18.09.2005, 19:49 Uhr

Hallo,

ich habe nicht Anzeige erstattet um mein Ego aufzupolieren, sondern weil meine Kinder Unterhalt benötigen und der KV ja nun mal verpflichtet ist zum Unterhalt beizutragen.
Das ist mittlerweile gute 4 Jahre her und gebracht hat es nichts.
Das Verfahren wurde eingestellt.

Trotzdem, wenn es bei dir anliegt, würde ich es auf jeden Fall tun, wer weiß, ob`s was bringt.
Und wenns dann deinem Ego hilft, ist es ja jedenfalls dafür gut *spaß*

LG
Simone

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Nee, nicht meinem Ego

Antwort von ursel66 am 18.09.2005, 20:03 Uhr

Hallo,
ich hoffe einfach auf Gerechtigkeit:
Vermutlich müsste mein Sohn irgendwann für den KV zahlen (im Alter). Ich hoffe, dass es dann noch immer gilt: Wer keinen KU gezahlt hat, darf auch seine Kinder nicht in Anspruch nehmen.
Mein Sohn soll es später mal einfach haben, dies nachzuweisen.
Außerdem kann es ja doch mal zum finanziellen Erfolg führen....
ICh würde es auf jeden immer wieder tun!!!!!!!!

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Re: anzeige wegen verletzung der unterhalspflicht

Antwort von hexe30 am 18.09.2005, 20:31 Uhr

hallo...

also ich habe meinen mann (jetzt exmann) damals angezeigt und es hatte mir sehr viel gebracht!!!

nicht fürs ego sondern ich fand das damals ganz schlimm bei der polizei als die mich vernommen hatten.. aber egal..

also am ende hab ich dann gewonnen denn ca. 1 jahr später wurde er von der staatsanwaltschaft angeklagt und muß nun für seinen sohn bezahlen... die auflage 1 jahr erst mal zahlen oder knast hat ihn dann endlich wachgerüttelt...

der unterhalt muß bis zum 15. jeden monats bei gericht nachgewiesen werden...

was natürlich nach dem jahr passiert weiß ich noch nicht da muß ich mich dann mal vorher schlau machen...

also ich kann nur sagen macht es und ich drücke jedem die daumen das er auch so nen super richter erwischt und glück hat..

ganz liebe grüße an den rest

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Re: anzeige wegen verletzung der unterhalspflicht

Antwort von Cat74 am 19.09.2005, 13:39 Uhr

Hallo,
ich hoffe, die Anzeige bringt einen Unterhaltstitel, sodaß sich der Vater meiner Tochter endlich mal in seiner Verpflichtung sieht. Den gezahlten UHV der letzten vier Jahre braucht er nämlich nicht zurückzuzahlen!
Hat nichts mit meinem Ego zu tun sondern mit meinem Gerechtigkeitssinn der Allgemeinheit gegenüber!
Gruß von Cat

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