Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 20.09.2005, 12:28 Uhr

Ablehnende Haltung

Hallo Richie,

auch wenn Du es anders sehen magst, ich bleibe bei meiner Aussage, auch nichteheliche Väter haben "auch Rechte"! Dabei lese ich, gerade weil mich die Ansichtsweise der "Gegenseite" ehrlich interessiert, ziemlich oft in diversen Väterforen, und bin mir durchaus bewusst, dass im Umgangsrecht vieles im Argen liegt, und es Ausnahmefälle sind, wenn ein Vater gegen den Willen der Mutter sein - gerichtlich geregeltes - Umgangsrecht wahrnehmen kann, eben weil "in der Regel" solche Urteile nicht "durchsetzbar" sind. (Andererseits haben nicht nur Väter, sondern auch die Kinder ein Umgangsrecht, und wenn der Vater nicht möchte, kann das Kind sein formal bestehendes Umgangsrecht genauso wenig durchsetzen, oder? Eben weil ein "ausgeurteiltes Umgangsrecht schlußendlich" wohl nie "durchsetzbar" ist, wenn einer der Beteiligten es wirklich nicht will...)

"Rechte haben" und Rechte bekommen bzw. wahrnehmen können, sind - wie Elisabeth schon schrieb - eben wirklich zweierlei Dinge, und das gilt nicht nur für (nichteheliche) Väter, sondern auch für die betroffenen Kinder (und auch die Mütter). (Und was die von Dir immer wieder angeführten EuGH-Urteile betrifft - ich habe mich zugegebenermaßen ernstlich nur mit einem davon befasst, und letztlich wurde dort "nur" die Ermessensausübung des Gerichts kritisiert, nicht aber die derzeit bestehende Gesetze selbst. Und "Fehlurteile" kommen nun einmal vor, eben weil auch Richter Menschen sind...)

Inwieweit der Vater in dem von Dir in Deinem Ursprungsposting genannten Fall "ganz normal" und "unauffällig" ist, kann ich nicht beurteilen. Ich habe versucht, mich in den beiden Threads dazu in dem von Dir genannten Forum vielleicht mal ein bisschen schlauer zu machen - hat aber auch nicht viel gebracht, was Hintergründe zu dem Fall o.ä. betrifft. Nur das eben schon ein Urteil bestand (welche Entscheidungsgründe da maßgeblich waren, kann ich nicht beurteilen), der Vater dann einen erneuten Antrag gestellt hat, und der Richter abgelehnt hat - offenbar ein bisschen genervt, aber da kann ich natürlich absolut nicht beurteilen, ob er genervt war, weil er voreingenommen ist und für den Vater ganz privat Antipatie empfindet, oder ob er genervt war, weil der Vater, der offensichtlich ja nicht mehr rechtlich beraten wird, formal "sinnlose" oder "falsche" Anträge gestellt hat (zumindest ein bisschen in die Richtung klingt die Bemerkung mit der "Empfehlung des Antragstellers (ein formeller Antrag kann insoweit ohnehin nicht gestellt werden)" - was auch immer, das kann ich nicht wissen. Zusammenfassend scheint es wirklich so zu sein, dass ein nichtehelicher Vater sein Umgangsrecht wahrnehmen will, die Kindsmutter aber nicht bereit ist, dem Vater Umgang zu gewähren, und es sozusagen im Interesse des Kindes liege, sich nicht gegen den Willen der Mutter stellen zu müssen, indem es den Vater trifft, während es ganz genau spürt, dass die Mutter sozusagen als Hauptbezugsperson dies eben genau nicht möchte.

Ist doch aber wirklich eine verfahrene Situation! Ich weiß nicht, wie alt die Tochter des betreffenden Vaters ist, aber für ein Kind kann es doch wirklich schwer sein, sich in so einer Situation quasi "gegen die Mutter" stellen zu sollen, egal, ob die Mutter jetzt Recht hat oder nicht! Das Kind ist in dem Fall doch wirklich die Leidtragende, oder? Offenbar ist die Mutter nicht besonders kooperativ, und ich denke auch, das es ein Fehler ist, aber was bringt es, sie mit Zwangsmitteln zur "Kooperation" bringen zu wollen? Das Kind würde immer noch merken, dass sie den Kontakt zwischen Vater und Kind ablehnt, und es würde sich quasi verpflichtet fühlen, deswegen den Vater abzulehnen... Wäre dann der Vater wirklich so viel besser dran, wenn er das Kind holen dürfte, das Kind aber (von der Mutter aus) dies nicht wollen dürfte? Kein Kind sollte in die Situation gebracht werden, sich zwischen Mutter und Vater entscheiden zu müssen...

Besser wäre es - denke ich - allemal, die Erwachsenen zu verpflichten, gemeinsam in irgendeine Beratung zu gehen, damit beide Einsicht gewinnen können - aber wer "beratungsresistent" ist, egal, ob Vater oder Mutter - was soll man da machen können? So wenig, wie mein Kind seinen Vater zur Wahrnehmung des Umgangsrecht "zwingen" kann, so wenig können umgangswillige Väter gegen den Willen der Mutter diese zu einer gescheiten Kooperation zwingen... (Glaubst Du wirklich, für ein Kind wäre es einfach, wenn es das Gefühl bekäme, sein eigenes Elternteil will es nicht? Ist doch genauso "bescheiden" wie die Situation der umgangswilligen, aber -gehinderten Väter!) Aber auch mit irgendwelchen Zwangsmaßnahmen, weder mit Ersatzzwangshaft noch mit (Teil-)Entzug des Sorgerecht oder was auch immer, wird irgendein Richter Menschen zur "Einsicht zwingen" können, fürchte ich. Das "Grundproblem" ist halt, dass Väter und Mütter auch nur Menschen sind und als solche fehlbar - aber das kann weder der deutsche Gesetzgeber noch der EuGH ändern.

 
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