Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von marit am 12.06.2003, 13:45 Uhr

vielleicht habt ihr da was vergessen... @Marit

In diesem Fall DARFST du ihm gar kein gemeinsames Sorgerecht einräumen, denn dazu gehört, daß er erreichbar sein muß. Du brauchst nämlich für alles mögliche seine Unterschrift, bishin zu Operationen und ähnliches. Wenn er nicht sicherstellen kann, daß er dann auch Gewehr bei Fuß da ist, wäre es grob fahrlässig von dir, es ihm einzuräumen...insofern hat sich das dann sicher auch von seiner Seite erledigt.

 
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