Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Hamunaptra am 11.06.2003, 12:01 Uhr

Mißverständnis

Also erstmal danke für die Antworten, auch danke für die detaillierte Beschreibung des Zahnarztes *gg*

Mir gehts hier nicht darum, Unterhalt einzuklagen, abzulehnen oder ihn nicht als Vater anzugeben oder den Umgang zu verbieten. Nee nee !!! Mir gehts nur darum, daß ich aufgrund des "Verhältnisses" zwischen uns nicht möchte, daß der Babypapa ein gemeinsames Sorgerecht mit mir ausübt. Ich werde ihn ja auch als Vater angeben und er hat sich ja bereit erklärt, die Vaterschaft anzuerkennen (worauf ich allerdings immer noch warte) Mir gehts lediglich darum zu wissen, ob der Unterhalt, der vom Vater berechnet wird, sich auch danach richtet, ob er mit mir ein gemeinsames SR ausübt oder ich nur das alleinige SR habe. Also daß er z.B. weniger zahlen muß, wenn wir das gemeinsame SR haben.

LG
Sue + kleiner Bengel im Bauch

 
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