Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Hamunaptra am 10.06.2003, 17:49 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht und Geld...

Eine ähnliche Frage wurde hier schonmal gestellt, bin aber nicht ganz schlau draus geworden:

Ich bin im 6. Monat, mein Freund ist nur auf Achse, kümmert sich weder um mich noch um die Schwangerschaft, zahlt nix dazu, alle Kosten bleiben auf mir liegen. Ich bin jetzt umgezogen, um an der Miete zu sparen. Wir werden nicht zusammen ziehen, er ist nichtmal zur Geburt da. Die Vaterschaft will er allerdings anerkennen UND er möchte ein gemeinsames Sorgerecht.

Ähm, das will ich aber nicht ! Der Typ kümmert sich Null, hat auch nicht vor sich in Zukunft zu kümmern ("Baby passt mir nicht in den Kram") aber er will ein gemeinsames Sorgerecht, dabei ist er allein schon jobtechnisch von 365 Tagen im Jahr vielleicht gerade mal an 20 Tagen in der Stadt.

Meine Frage: Richtet sich der Unterhalt eventuell auch nach der Art des Sorgerechts? Bei einem gemeinsamen SR geht doch sicherlich das JA davon aus, daß man Anschaffungen gemeinsam macht, was aber bei uns definitiv nicht der Fall ist und nie sein wird... Ich fände es mir und Baby gegenüber total unfair, wenn das Kind bei mir wohnt, lebt, aufgezogen wird und ich aber nicht das Geld bekomme, was mir auch zustünde.

LG
Sue

 
24 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht und Geld...

Antwort von Zoë05 am 10.06.2003, 18:18 Uhr

Hallo Sue,

da ihr nicht verheiratet seid, hast Du das alleinige Sorgerecht.

Der Unterhalt richtet sich NICHT nach der Sorgerechtsform, sondern nach dem Gehalt Deines Freundes.

Deine Gründe mag ich nicht beleuchten..ich denke, das werden andere hier tun..grins..

LG
Zoë

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Re: Gemeinsames Sorgerecht und Geld...

Antwort von bikermouse66 am 10.06.2003, 19:23 Uhr

Unterhalt und Sorgerecht sind zwei paar Schuhe, wie man so schön sagt. Daher wohl auch die Beziechnung UnterhaltsPFLICHT und SorgeRECHT. Auch ein Vater, der nicht zahlt, darf sein Kind sehen und hat ein Umgangsrecht, welches er zur Not auch einklagen kann. Wenn er jedoch das nicht wahrnimmt bzw. dem Kind sogar schadet, kann er dies verlieren. Da muß aber schon heftog was kommen. Unterhalt MUß er zahlen, egal ob er Interesse an dem Kind hat oder nicht. Den Unterhalt kannst Du auch nicht ablehnen, denn er steht dem Kind zu und nicht Dir. Die Höhe wird vom JA berechnet und richtet sich nach seinem Einkommen.

LG
Anke

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Kerrektur *grins*

Antwort von RainerM am 11.06.2003, 8:38 Uhr

Natürlich ist man nicht dazu verpflichtet, den Unterhalt einzuklagen, solange man nicht Dritte (zB den Staat) zur Kasse bittet.

Als Sorgeberechtigter hat man auch die Vermögenssorge des Kindes.

Wenn man auf Unterhalt verzichtet und selber für den Unterhalt des Kindes aufkommt, ist alles in Butter.

Im Unterhaltsgesetz steht "dass man nicht zu Lasten Dritter auf Unterhalt verzichten kann", es steht jedoch nicht, dass "man nicht auf Unterhalt verzichten darf" oder dass "man Unterhalt einklagen muss".

cu

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Streiche ein E setze O

Antwort von RainerM am 11.06.2003, 8:39 Uhr

oT

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Re: Kerrektur *grins*

Antwort von bikermouse66 am 11.06.2003, 9:15 Uhr

auch *grins*

Guten Morgen Rainer,

natürlich hats Du recht damit :-)

Aber mal ehrlich, welcher ae-Elternteil kann es sich schon leisten auf den Kindesunterhalt einfach so zu verzichten??? Nu ja, dann gibt es auch zahlende Elternteile, die auf Grund der Erhöhung der düsseldorfer Tabelle wegen 15 Euro die Welle machen und mitteilen, daß man, nun ich, einfach nur Geldgeil ist. *andenKopffasse

Knuddels mit dicker Backe (sehe einseitig aus wie ein Hamster)

Anke

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Dein Verhältnis...

Antwort von RainerM am 11.06.2003, 9:20 Uhr

... zu deinem dentisten, Zahndok oder wie auch immer, muss ja sehr intensiv sein ;o)

Gute Besserung und Gut Biss auch in Zukunft.

cu

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Re: Dein Verhältnis...

Antwort von bikermouse66 am 11.06.2003, 10:35 Uhr

oh, ja, der sieht echt schnuggelig aus, ca. 1,90 groß, dunkle Haare, leicht gebräunt, etwas östereicherischen Akzent, aber sonst echt süß. Hat nur leider einen Fehler, Motorrad fahren findet er nur grausam. Also nix für mich ;-)
Dann lieber einen Biker, der etwas mehr auf den rippen hat *gg

Knuddels

mousy

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Re: Mißverständnis

Antwort von Hamunaptra am 11.06.2003, 12:01 Uhr

Also erstmal danke für die Antworten, auch danke für die detaillierte Beschreibung des Zahnarztes *gg*

Mir gehts hier nicht darum, Unterhalt einzuklagen, abzulehnen oder ihn nicht als Vater anzugeben oder den Umgang zu verbieten. Nee nee !!! Mir gehts nur darum, daß ich aufgrund des "Verhältnisses" zwischen uns nicht möchte, daß der Babypapa ein gemeinsames Sorgerecht mit mir ausübt. Ich werde ihn ja auch als Vater angeben und er hat sich ja bereit erklärt, die Vaterschaft anzuerkennen (worauf ich allerdings immer noch warte) Mir gehts lediglich darum zu wissen, ob der Unterhalt, der vom Vater berechnet wird, sich auch danach richtet, ob er mit mir ein gemeinsames SR ausübt oder ich nur das alleinige SR habe. Also daß er z.B. weniger zahlen muß, wenn wir das gemeinsame SR haben.

LG
Sue + kleiner Bengel im Bauch

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Re: Mißverständnis

Antwort von RainerM am 11.06.2003, 12:33 Uhr

Hi,
also das haben die anderen beiden schon ganz richtig beantwortet.

Unterhalt, Umgang und Sorgerecht sind verschiedene Dinge.

Unterhalt ist nur davon abhängig, wie alt das Kind ist, wieviele Unterhaltsverpflichtungen insgesamt vorliegen und wieviel der Unterhaltspflichtige verdient.

cu

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Re: Mißverständnis

Antwort von bikermouse66 am 11.06.2003, 13:43 Uhr

Also noch mal ganz deutlich, egal ob gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht, der Unterhalt richtet sich nur nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

LG
Anke

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Re: Gemeinsames Sorgerecht und Geld...

Antwort von karinundlukas am 11.06.2003, 14:05 Uhr

Sorgerecht hast zuerst mal Du alleine und Du musst zustimmen fuer gemeinsames Sorgerecht. Er kann das nicht alleine machen.

Unterhalt fuer das Kind und auch fuer Dich (in den ersten drei Jahren hast Du Anspruch darauf) haengt von seinem Einkommen ab.

Umgangsrecht hat der KV egal ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht!

Wenn Du Dich nicht gut mit dem Kindsvater verstehst, wuerde ich keine gemeinsames Sorgerecht machen, denn es hat manchmal auch finanziell negative Auswirkungen die dann alleine schon sehr schwer zu loesen sind.

Ich habe z.B. gemeinsames Sorgerecht fuer meine 8 Monat alten Sohn (wir wohne nicht zusammen und der KV zahlt monatlich 760 Euro Unterhalt fuer mich und das Kind) und davon zahle ich dann ab Sep. ca. 400 Euro (Hoechstsatz!) fuer den Kinderkrippenplatz, da SEIN Bruttoeinkommen herangezogen wird.
Ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden!

Ich habe meinen Teilzeitjob nach der Geburt aufgegeben und studiere jetzt nur noch, d.h. kein Einkommen (auch kein Bafoeg oder so).

In Muenchen dann noch mit 800 Euro (360 verbleibender Unterhalt + KG und EG) zu leben bei diesen Mietpreisen ist schon eine Kunst fuer sich.

Dass der KV aber mehr Steuern zahlt als jemand der verheiratet ist und somit weniger zur Verfuegung hat wird rechtlich nicht beruecksichtigt. Auch nicht das zwei Wohnung bezahlt werden muessen. Dafuer kann er nix und ich nix, aber klarkommen muessen wir trotzdem!

Deshalb nur gemeinsames Sorgerecht
zustimmen wenn man zumindestens
miteinander reden kann.

Tschuess
Karin

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Re: Gemeinsames Sorgerecht und Geld... @Karin

Antwort von Hamunaptra am 11.06.2003, 16:47 Uhr

Du kommst aus München??? Ui, das wäre schön, wenn wir ein wenig Kontakt halten könnten, denn ich wohne in Oberschleißheim ! Ich habe oben mal meine mail angegeben, wenn Du magst, dann meld Dich doch mal bei mir.

Warum mußt Du den Höchstsatz zahlen?? Du hast ja noch Schwein, Du hast einen Krippenplatz, da gehts ja bei mir weiter. Oberschleißheim hat keine Krippe, ich habe kein Auto und in München nimmt mich keine KiTa, da ich außerhalb wohne und Münchner Kinder dann bei der Aufnahme in die KiTa vorgezogen werden. D.h. Kinder von außerhalb werden gar nicht erst angenommen Bin schon total am verzweifeln, weil ich mich schon in einem Privatkrabbelclub sehe, und der wird sicher noch teurer !

Mit dem KV verstehe ich mich relativ gut, aber ich möchte aufgrund diverser Verhaltensmuster und Vorkommnisse nicht, daß wir das gemeinsame SR ausüben. Er wird sich eh noch nach der Geburt von mir trennen (liegt nahe) und unternimmt auch sonst keinerlei Anstrengungen, irgendwas zu planen, zu organisieren, zu finanzieren. Ich knabber jetzt schon am letzten Loch und zahle komplett alles selber, sei es Miete, Essen, Kinderzimmer, Kinderwagen, Kinderklamotten, Umstandsklamotten, wo er sich n schönes Leben macht mit seinem super Gehalt.

Würde mich über ne mail freuen.

LG
Sue

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Re: Gemeinsames Sorgerecht und Geld... @Karin

Antwort von Rob am 11.06.2003, 17:01 Uhr

Hallo Sue,
der KV ist dem Kind gegenüber (aber erst nach der Geburt) unterhaltspflichtig, auch an der Grundausstattung (Kinderklamotten, Kinderwagen usw) muss er sich beteiligen. Auch du bist 3 Jahre lang unterhaltsberechtigt, sein Selbstbehalt ist allerdings dir gegenüber €1000,-
Gemeinsames Sorgerecht (hat absolut keine Auswirkung auf Unterhalt usw) kann man ja auch später noch vereinbaren. Es hat auch Vorteile, denn man muss nicht immer alles selbst entscheiden. Und ist in Grunde besser fürs Kind...
Gruß, Rob

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Re: Gemeinsames Sorgerecht und Geld... @Rob

Antwort von Hamunaptra am 11.06.2003, 17:09 Uhr

Du kannst mir glauben, ich wünsche mir nichts sehnlicher als eine schöne, kleine Familie für meinen Kleini. Aber mein Freund hat ja nichtmal seinen Eltern gesagt, daß er eine Freundin hat, geschweige denn, daß die auch noch schwanger von ihm ist und sie nochmal Großeltern werden. Er kümmert sich wie gesagt überhaupt nicht und hat es auch nicht wirklich vor. Er verleugnet mich ja sogar vor seinen Freunden. So jemanden möchte ich wirklich nicht mit einem Sorgerecht beauftragen, der nichtmal für sich selbst sorgen und Verantwortung übernehmen kann. Oder für mich.

Ich möchte und kann ihn ja aber wohl kaum dazu zwingen, dem Kind einen Kinderwagen zu kaufen. Oder mir eine Umstandshose. Bei mir wächst das Geld auch nicht daheim an der Decke, aber was soll ich denn machen? Wenn er sich lieber einen schönen chin. Kleiderschrank aus chinesischem Holz mit chinesischen Zeichen basteln möchte... So geht das ja schon seit Januar. Das blanke Desinteresse. So jemand, der dazu auch nie da ist, wird von mir mit Sicherheit nicht mit der Sorgfaltspflicht bzw. dem -recht für unser Kind betreut. Da ist ja meine Katze sozialer !!

LG
Sue

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vielleicht habt ihr da was vergessen...

Antwort von marit am 12.06.2003, 9:17 Uhr

hallo,
wenn es so ist, daß er sich durch diese gemeinsame sorgerechtssache um seine Unterhaltspflichten herumdrücken will, dann würde das doch nur gehen, wenn das Kind die Hälfte der Zeit auch bei ihm wohnt... oder seh ich das falsch??
vielleicht meint er das aber mit gemeinsamem Sorgerecht???
Du solltest mit ihm mal ein klärendes Gespräch führen und ihm mitteilen, daß der Elternteil unterhaltspflichtig ist, bei dem das Kind sich am wenigsten aufhält, und daß er, wenn er sich hauptsächlich um euer Kind kümmern will, mit weitaus mehr Kosten zu rechnen hat (größere Wohnung, Verdienstausfall oder Tagesmutter usw.)und daß er dann nicht drumherumkäme, seinen Eltern davon zu erzählen.

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Re: vielleicht habt ihr da was vergessen... @Marit

Antwort von Hamunaptra am 12.06.2003, 12:31 Uhr

Der Typ ist 39, der braucht seinen Eltern gor nix mehr sagen :o)

Er ist nie da, er ist jobtechnisch auch viel unterwegs und wenn nicht, dann macht er Urlaub. Er hat nicht vor, mit mir oder dem Baby zusammen zu ziehen. Nicht jetzt und nicht später. Oder von wegen dass er aufhört zu arbeiten und auf das Kind aufpasst, während ich dann arbeiten gehe. Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt oder überhaupt irgendwelche Punkte bei mir daheim.

Am besten könnte man sein Verhalten mit "Flucht" definieren, also stell Dir einfach vor, er wäre nicht da oder verschollen oder gefangen genommen und kann und will sich um nichts kümmern. Wir hatten da schon diverse Gespräche. Auf meine Frage, wie er sich dann ein gemeinsame SR vorstellt, wenn er doch nie da ist, kam ein Achselzucken. Und er meinte noch, er möchte es einfach aus dem Grund, weil er Angst hat, ich könnte ihm eines Tages den Umgang verweigern (was ich nicht vorhabe). Dabei hinterläßt ER ja nicht gerade den Eindruck, als ob er sich um Umgang und Erziehung prügeln würde. Im Gegenteil. Von daher alles sehr zwiespältig, das macht mir auch Angst, denn ich habe das starke Gefühl, daß er sich bei seiner nächsten Geschäftsreise absetzt... Schaun wir mal

LG
Sue

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Re: vielleicht habt ihr da was vergessen... @Marit

Antwort von marit am 12.06.2003, 13:45 Uhr

In diesem Fall DARFST du ihm gar kein gemeinsames Sorgerecht einräumen, denn dazu gehört, daß er erreichbar sein muß. Du brauchst nämlich für alles mögliche seine Unterschrift, bishin zu Operationen und ähnliches. Wenn er nicht sicherstellen kann, daß er dann auch Gewehr bei Fuß da ist, wäre es grob fahrlässig von dir, es ihm einzuräumen...insofern hat sich das dann sicher auch von seiner Seite erledigt.

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Re: vielleicht habt ihr da was vergessen... @Marit

Antwort von Hamunaptra am 12.06.2003, 15:13 Uhr

Danke ! Wußte ich gar nicht ! Na, das hätte uns dann der Typ aufm JA sicherlich auch noch gesagt. Wenn nicht, spreche ich ihn drauf an.

LG
Sue

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hat nix mit eigentlichem thema zu tun, aber....dachte schon....

Antwort von sterntaler am 12.06.2003, 15:43 Uhr

.....ich würde hier alleine so abgezockt werden bzgl. kita, kiga, oder krippe!!!!! >:o(( 400€??? 270€??? wo bitte schön fließt diese knete überall hin??? ich verdiene als insiderin garnicht soviel, wie hier die plätze kosten! >:o((

mensch meier,....ich stelle mir immer wieder die frage, wozu sind diese unterkünfte für unsere kleinen steuerzahlermäuschen sooooooooo teuer??????????
soviel geld muß man zuerst einmal verdienen, damit man sich einen platz leisten kann!!!

also an alle,....vorher kita-kiga-krippepreise anschauen und vergleichen, dann kind bekommen, oder wie????????? *fassungsloskopfschüttel*

ciao

sterntaler

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zu krippepreisen

Antwort von marit am 12.06.2003, 16:30 Uhr

vor allem frag ich mich auch,

wenn Kitas zwischen 100 und 600 euro kosten, wieso verdienen dann die ErzieherInnen so wenig im vergleich zu LehrerInnen, wo doch die Schule umsonst ist und bessere Arbeitszeiten bietet. *auchkopfschüttelt*.
Wenn 60 Kinder in einer Kita je 200 euro pro Monat (gemittelt) einbringen, sind das doch schon 12.000 euro im Monat. Da fragt man sich doch, warum es nicht genügend Kitas gibt, die können doch gar nicht mehr so viele Subventionen schlucken...

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Re: Unterschied Berlin - München

Antwort von Hamunaptra am 12.06.2003, 17:23 Uhr

Eine Freundin von mir ist Kindergärtnerin in einer KiTa in Berlin, da zahlt man für einen 5 - 7 Stunden-Platz 48 EUR !!!! Das zahlt man hier für die Ganztagsverpflegung, denn die ist in dem astronomischen Krippenpreis noch nicht enthalten. Ich find das ne Frechheit. Genauso, daß der Ort, wo ich wohne, außerhalb von München ist und keine Krippe hat, nur ne KiTa ab 3 Jahren. Und die in München nehmen mich ja nicht auf, weil ich durch das außerhalb-wohnen schon begünstigt bin....Und ich habe kein Auto. Ja wo soll ichn dann hin mit dem Kind? Ich muß ja auch wieder arbeiten gehen. Wenns nach mir ginge, dann würd ich auch 2 Jahre daheim bleiben, aber dann kann ich mir ja gar nichts mehr leisten und dem Staat möcht ich auch nicht ständig auf der Tasche liegen.

Im Grunde genommen schon unfair, da zahlt man so lange, geht arbeiten, "investiert" in den Staat, aber wenn man seine Hilfe mal braucht, dann ist keiner da oder sie unterstützen einen mit einem Geldbetrag, für den ich nichtmal Windeln kaufen könnte.

Boah, das macht mich so wütend. Und die ganzen Bonzen hocken da im Bundestag, bohren sich in der Nase und bekommen so viel Kohle dafür, daß hab ich im Leben nie.

LG
Sue

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Gesetzgeber sind A§$%&*)$§&§/!!!!!!!!!

Antwort von Allly am 12.06.2003, 21:10 Uhr

Das kommt daher, dass der Sinn von Kleinkinderbetreuung in den Köpfen der Damen und Herren in sämtlichen Verwaltungen und Regierungen der Bundesländer verkannt wird. Die sind nämlich doof. Kleinkinder haben einfach in Deutschland keine ausreichende Lobby. Die Mäuse werden einfach nicht genügend wertgeschätzt.

UND DAS REGT MICH AUF!!!!!!!!!!!!!!!! *grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr* Tob! Polter! Wüt!

Ally.

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Warum Schule so billig ist

Antwort von Sabri am 12.06.2003, 22:52 Uhr

Meine 31 Erstklässler sitzen eng zusammen im baufälligem Raum ohne Wasseranschluss, dafür mit riesigen Löchern in der Decke, Fenstern, die man nicht mehr öffnen kann und einer Heizung, die im Winter streikt, im Sommer aber immer wieder anspringt und einer Türe, die man nicht mehr schließen kann. Sie haben so viele Stunden Unterricht, wie ich als Teilzeitarbeitende gebe (bei voller Stelle würde ich etwa eineinhalb Klassen mit Unterricht versorgen).
Zustände, die ich keinem Kiga-Kind wünsche.
Gruß, Sabri

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Aber ich arbeite auch in einer Schule,

Antwort von Allly am 13.06.2003, 11:43 Uhr

und die ist gut renoviert, mit Halbtagsbetreuung, zwar auch hoher Schülerzahl (28 in den ersten Klassen)und einer sehr energischen Schulleitung. Die kämpft um jeden cent und hat aufgrund ihrer Beharlichkeit auch vom Kulutsministerium bezahlte projekte am laufen.

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