Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 11.06.2003, 17:01 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht und Geld... @Karin

Hallo Sue,
der KV ist dem Kind gegenüber (aber erst nach der Geburt) unterhaltspflichtig, auch an der Grundausstattung (Kinderklamotten, Kinderwagen usw) muss er sich beteiligen. Auch du bist 3 Jahre lang unterhaltsberechtigt, sein Selbstbehalt ist allerdings dir gegenüber €1000,-
Gemeinsames Sorgerecht (hat absolut keine Auswirkung auf Unterhalt usw) kann man ja auch später noch vereinbaren. Es hat auch Vorteile, denn man muss nicht immer alles selbst entscheiden. Und ist in Grunde besser fürs Kind...
Gruß, Rob

 
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