Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von marit am 12.06.2003, 9:17 Uhr

vielleicht habt ihr da was vergessen...

hallo,
wenn es so ist, daß er sich durch diese gemeinsame sorgerechtssache um seine Unterhaltspflichten herumdrücken will, dann würde das doch nur gehen, wenn das Kind die Hälfte der Zeit auch bei ihm wohnt... oder seh ich das falsch??
vielleicht meint er das aber mit gemeinsamem Sorgerecht???
Du solltest mit ihm mal ein klärendes Gespräch führen und ihm mitteilen, daß der Elternteil unterhaltspflichtig ist, bei dem das Kind sich am wenigsten aufhält, und daß er, wenn er sich hauptsächlich um euer Kind kümmern will, mit weitaus mehr Kosten zu rechnen hat (größere Wohnung, Verdienstausfall oder Tagesmutter usw.)und daß er dann nicht drumherumkäme, seinen Eltern davon zu erzählen.

 
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