Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 11.06.2003, 8:38 Uhr

Kerrektur *grins*

Natürlich ist man nicht dazu verpflichtet, den Unterhalt einzuklagen, solange man nicht Dritte (zB den Staat) zur Kasse bittet.

Als Sorgeberechtigter hat man auch die Vermögenssorge des Kindes.

Wenn man auf Unterhalt verzichtet und selber für den Unterhalt des Kindes aufkommt, ist alles in Butter.

Im Unterhaltsgesetz steht "dass man nicht zu Lasten Dritter auf Unterhalt verzichten kann", es steht jedoch nicht, dass "man nicht auf Unterhalt verzichten darf" oder dass "man Unterhalt einklagen muss".

cu

 
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