Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 11.06.2003, 13:43 Uhr

Mißverständnis

Also noch mal ganz deutlich, egal ob gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht, der Unterhalt richtet sich nur nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

LG
Anke

 
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