Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 10.06.2003, 19:23 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht und Geld...

Unterhalt und Sorgerecht sind zwei paar Schuhe, wie man so schön sagt. Daher wohl auch die Beziechnung UnterhaltsPFLICHT und SorgeRECHT. Auch ein Vater, der nicht zahlt, darf sein Kind sehen und hat ein Umgangsrecht, welches er zur Not auch einklagen kann. Wenn er jedoch das nicht wahrnimmt bzw. dem Kind sogar schadet, kann er dies verlieren. Da muß aber schon heftog was kommen. Unterhalt MUß er zahlen, egal ob er Interesse an dem Kind hat oder nicht. Den Unterhalt kannst Du auch nicht ablehnen, denn er steht dem Kind zu und nicht Dir. Die Höhe wird vom JA berechnet und richtet sich nach seinem Einkommen.

LG
Anke

 
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