Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Berlin! am 02.12.2020, 14:19 Uhr

Verständlicher Frust

Solche Männer sind doch das Letzte. Ich kann deinen Frust total verstehen.
Du willst jetzt tätig werden, das ist gut und richtig. Eine Anzeige ist sicher auch eine Möglichkeit.....nur....was willst Du erreichen?
Er wird ja, gesetzt dem fall, es kommt bis zur Anklage, nicht zur Zahlung von Unterhalt verurteilt. Sondern zu einer Strafe.
Wie gesagt: dafür muß es erst Mal zu einer Anklage kommen, das ist schon nicht gewiss. Denn mit hartz IV ist er nunmal wohl nicht leistungsfähig.

Lange Rede, kurzer Sinn: Eine Anzeige bringt Dich Deinem Ziel, Unterhalt zu erhalten, leider nicht näher. Und wird nur noch mehr Frust machen, auf beiden Seiten. Du willst ihn zu Recht gar nicht als Vater für die Kinder. Aber Du willst ihn, auch völlig zu recht, als Unterhaltszahler behalten und deswegen solltest Du andere Wege gehen, als eine Strafanzeige, Strafanzeigen sollten nicht zur Erziehung oder Maßregelung eingesetzt werden.
Übrigens: so eine Anzeige geht online nicht, da mußt Du zu einer beliebigen Dienststelle. Oder Du machst es schriftlich direkt an die zuständige StA.

 
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