Geschrieben von MamaLausemaus am 21.10.2020, 23:11 Uhr |
Erweiterter Umgang
Hallo zusammen,
mein Mann und ich werden uns nächstes Jahr scheiden lassen, weshalb natürlich einige Fragen auf mich zukommen. Aktuell ist es so, dass die Kinder meist 2,5 Tage/ Woche bei ihrem Vater sind, den Rest der Zeit bei mir. Allerdings funktionieren die Absprachen, die die Kinder betreffen soweit ganz gut. Heißt, wenn einer von uns Eltern einen Termin hat oder die Kinder gerne einen Tag früher zum anderen Elternteil wollen, verschieben wir die Termine auch mal. Ich bin´s mir zwar aktuell stundengenau am notieren, aber im Schnitt sollten es 2,5Tage/ Woche, also ca 10 Tage pro Monat Betreuung durch den Papa sein. Durch die Aufteilung der Tage ist es zudem so, dass ich die Kinder meist an 4 Tagen pro Woche in Kindergarten und Schule bringen. Es wird also vermutlich darauf hinauslaufen, dass ich eben an diesen vier Tagen auch zuhause bleibe, wenn mal ein Kind krank sein sollte, auf den Papa würde nur tendenziell nur 1 Tag fallen, wenn ein Kind mal krank wird. Auf wie viele (bezahlte) Krankheitstage hätte ich denn zum Beispiel Anspruch? 10? 20? oder vielleicht nur 16 (weil 4/5 von 20, entsprechend er 4 von 5 Wochentagen, die die Kinder morgens bei mir sind)?
Hat generell jemand Erfahrungen, mit diesem so genannten "erweiterten Umgang"? Mir geht es um ganz "pragmatische" Fragen wie z.B. nach dem Unterhalt: Ich dürfte mittlerweile etwas mehr verdienen als mein Mann. Aber er zahlt ja z.B. auch Lebensmittelkosten etc., wenn die Kinder bei ihm sind. Er bringt sie meistens zurück (ca 12 km) und kommt, sofern ich frage, für Kosten der Kinder auf (z.B. Schulbücher). Aber z.B. Kleidung kaufe weiterhin weitestgehend ich, auch die Essenskosten aus dem Kindergarten (bis vor Kurzem auch den Kindergartenbeitrag), die private Krankenversicherung und die Ferienbetreuung. Aber davon abgesehen, freue ich mich auch, über ganz persönliche Erfahrungen: Wie funktioniert´s bei euch? Was kam z.B. auf euch zu, wo ihr nicht mit gerechnet habt? Usw.
Mir ist natürlich klar, dass jede Situation anders ist. Trotzdem würde ich mich einfach über Erfahrungswerte freuen.
Viele Grüße
Re: Erweiterter Umgang
Antwort von mellomania am 22.10.2020, 21:28 Uhr
jeder hat pro kind 10 tage pro jahr anspruch. außer einer ist privat versichert. ganz egal wie die kinder betreut sind. du kannst dir nach absprache mit der kk und beiden AG auch die tage deines noch-mannes übertragen lassen.
Re: Erweiterter Umgang
Antwort von desireekk am 23.10.2020, 2:39 Uhr
Aaaalso:
die Kinderkranktage die du von der GKV ausgeglichen bekommst sind unabhängig davon wie ihr den Unterhalt aufgeteilt habt. Da hat jeder 10 pro Kind und Kalenderjahr (sofern beide in GV und die Kinder auch). Du hast also 20 pro Jahr bis das jew. Kind 12 J ist
Die Zuständigkeit und das organisatorische ist so eine Sache...
ICH kann nur raten dafür feste Tage festzulegen.
Also eine Regel wann die Kinder wo sind. und dann DIESEN Tagen ist dann auch der jew. Elternteil zuständig für Termine jeglicher Art und Krankheit. Sollte man verschieben wollen/müssen weil das anders nicht geht, muss das IMO eine absolute Ausnahme bleiben und VORHER abgesprochen sein.
es geht nicht drum dass das Kind zum anderen Elternteil will, sondern darum dass der andere Elternteil nicht unbequeme Zuständigkeiten abschiebt.
Solange die Betreuung und die Kosten nicht voll 50:50 geteilt werden, hat immer einer Unterhaltsanspruch und muss/sollte daraus die Regelkosten des Kindes bestreiten.
Schreib weiterhin die Tage auf, das kann nächstes Jahr wichtig werden!
Viele Grüße
D
Übrigens bin ich ein großer Fan von festen Tagen, an die sich auch die Kinder zu 99% halten. Sonst wird das schnell zu "die Mama ist blöd, da geh ich lieber (heute mal) zum Papa" und man lernt nicht mehr sich durch Konflikte durchzubeissen, ärgern, annähern, vertragen, etc.
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