Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 01.12.2020, 9:26 Uhr

Erhöhte Erwerbsobliegenheit

Ich habe vor 13 Jahren dem Jugendamt wegen einer ähnlichen Situation die Beistandschaft wieder entzogen und mir einen Anwalt genommen (ok, war ne Anwältin).

Wir haben meinen Ex über seine erhöhte Erwerbsobliegenheit dran bekommen. Er muss, da minderjährigen Kindern unterhaltsverpflichtet jeden Job annehmen, der ihn dazu befähigt Unterhalt zu bezahlen. Dabei ist es egal, ob der Job seiner Qualifikation entspricht, oder nicht.
Er kann sogar zu einem Nebenjob verpflichtet werden, um sicherzustellen, dass er den Mindestunterhalt vollumfänglich zahlen kann.

Mein Ex behauptete, er würde keinen Job finden, da Studium zu lange her, etc.
Ich habe daraufhin die Zeitung am Wochenende nach Jobs durchsucht die nur eine abgeschlossene Berufsausbildung forderten. Die Anzeigen habe ich meiner Anwältin zur Verfügung gestellt, die dann daraufhin den Nachweis von meinem Ex forderte, dass er sich auf diese Stellen beworben hat und für die folgenden Wochen - bis ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist - ebenfalls entsprechende Nachweise.

Eine Anzeige aktuell wird nichts bringen. Aktuell kann er nicht zahlen. Aber: er muss alles dafür tun, wieder Arbeit zu finden. Und da kannst Du ihn kriegen. Tut er das nämlich nicht, kann ihm ein sogenanntes fiktives Einkommen angerechnet werden. Für den daraus berechneten Unterhalt kannst Du Dir einen Titel erstellen lassen, der dann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Also auch noch dann, wenn die unterhaltspflichtigen Kinder schon erwachsen sind. Es laufen also sozusagen jeden Monat Schulden auf.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erwerbsobliegenheit-im-familienrecht-wer-muss-dazuverdienen_100082.html

 
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