Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lillyfee am 21.01.2003, 10:44 Uhr

vater angeben

Hallo,
man muß ihn nicht angeben, aber man muß sich vom Richter ziemlich doof ansehen lassen, als wär man ein Nu....! Das ist echt unverschämt.
Meistens wollen die wissen, warum man ihn nicht angibt. Gut ist es zu argumentieren, daß man dem Kind den Vater nennen will und das man ein Testament macht, wo das Kind im Falle eines frühen Ablebens wenigstens weiß, wo die Wurzeln sind.
So hab ich das gemacht.

Und @nina3: natürlich fallen die ERbansprüche flach, aber wenn das Kind einen Vater hat der eh nur Schulden macht, ist es manchmal besser nicht zu erben. Später kann nämlich dann das Kind für seinen Vater zahlen, obwohl es selbst nie was von ihm hatte.
Alles hat eben 2 Seiten und man sollte sich das gründlich überlegen.

Alles Gute
lillyfee

 
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