Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sabri am 21.01.2003, 14:31 Uhr

Verwirkung des Unterhaltsanspruches

Hi Rainer!
So einfach ist es nicht. Auch wenn der Vater nie Unterhalt gezahlt hat (weil zuwenig Geld), muss das Kind später, wenn er zum Sozialamt geht, für ihn aufkommen. Hab mich beim Anwalt informiert. Man kann versuchen, dieses abzulehnen, wenn der Vater keinen Unterhalt gezahlt hat, obwohl er konnte oder wenn er sich dem Kind gegenüber grob daneben benommen hat (sex. Übergriffe). Ob man allerdings damit durchkommt, ist unklar.
Ich Idiotin hab den KV angegeben. Er hat noch nie regelmäßig (auf Steuerkarte) gearbeitet, bekommt aber trotzdem seit über 10 Jahren Arbeitslosengeld- und Unterstüzung (keine Ahnung, wie er das hinbekommen hat, verhandelt aber mit dem Arbeitsamt auch nur über seinen Rechtsanwalt) und wird, wenn er so weitermacht, sicherlich irgendwann, wenn er dann noch lebt, auf die finanzielle Unterstüzung meiner (seiner) Tochter angewiesen sein. Wenn sie 20 ist, ist er 60. Ich hoffe ehrlich gesagt, dass sie nie zahlen muss.
Gruß, Sabri

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.