Geschrieben von lillyfee am 21.01.2003, 14:11 Uhr |
Verwirkung des Unterhaltsanspruches
Hallo Rainer,
man kann sich auch mit dem Vater befassen, wenn man ihn nicht angegeben hat, wenn man will.
Aber es gibt auch Väter, die sich nicht mehr mit Mutter und Kind befassen wollen. Egal wann man anruft, sind sie entweder nicht da oder müssen grad weg. Das einzige was hilft, ist ab und zu vor der Türe zu stehen.
Und so ein Vater verdient es meiner Ansicht nach auch nicht angegeben zu werden.
LG lillyfee
- vater angeben - Mosteph 20.01.03, 23:21
- Re: vater angeben - Nina3 21.01.03, 9:53
- Re: vater angeben - lillyfee 21.01.03, 10:44
- Re: vater angeben - sabine7007 21.01.03, 12:28
- Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 21.01.03, 12:50
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - lillyfee 21.01.03, 14:11
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - Sabri 21.01.03, 14:31
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 21.01.03, 15:15
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - Sabri 21.01.03, 17:21
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 22.01.03, 11:07
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - Sabri 21.01.03, 17:21
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 21.01.03, 15:15
- Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 21.01.03, 12:50
- Re: vater angeben - sabine7007 21.01.03, 12:28
- Re: vater angeben - lillyfee 21.01.03, 10:44
- Re: vater angeben - Nina3 21.01.03, 9:53
Wie soll ich mit dem Vater umgehen?
@hanschi
Muss heute doch mal was moralisches los werden!
Mama, papa, kind
Interesse an anderem Geschlecht.....(gaaaaaaaaaaaaaaanz lang)
Berufseintieg und wo bleiben die kids????????
Bin ich eigentlich die einzige hier...........