Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Adaeze am 19.01.2003, 20:02 Uhr

mama, papa, kind

hallo ihr lieben,

ich hab da mal eine frage.....

wenn ich meiner tochter ein buch vorlese, dann sind darin meist mama, papa und die kinder present.

nun hat sie letztens gemeint, dass sie auch mal von mama UND papa ins bett gebracht werden möchte....

wie erklärt ihr euren kleinen, dass sie eben nur von mama (bzw.papa) ins bett gebracht werden. das sie eben bei mama (oder papa) wohnen und papa woanders wohnt und sie eben besuchen kommt.

vielleicht hat ja jemand ratschläge für mich.....?

und dann hab ich noch eine frage mal wieder zum thema entführung.

heute meinte meine tochter, dass sie in nigeria wohnt und da bald hinfahren würde. ich hab natürlich gleich große ohren gemacht, weil sie da garantiert nicht allein drauf kommt. findet ihr es falsch, wenn ich ihr sage, dass sie da erst hinfahren kann, wenn sie ganz groß ist und das sie, wenn sie jetzt dahin fährt, ihre mama ganz lange nicht mehr wiedersehen wird ?

ich habe solche sachen nie gewollt, aber mein ex hat mir ja nun auch schon öfter gedroht, dass er sie mitnimmt.

ist es falsch, sie in dem bewusstsein zu erziehen, dass sie absolut falsch ist, wenn sie mit papa auf einem flughafen ist ? dass sie dann laute weinen oder schreien soll ?

ich weiß mir irgendwie anders fast nicht mehr zu helfen. hab echt angst, dass sie irgendwann mal nicht wieder kommt von den besuchen beim papa.

vielen dank für euren rat.

stephanie

 
9 Antworten:

Re: mama, papa, kind

Antwort von lucile am 19.01.2003, 21:45 Uhr

HI Stephanie
Was meinst Du denn, was das Schreien des Kindes auf dem Flughafen bringen könnte?
Solange ihr gemeinsames Sorgerecht habt, hat er alles Recht der Welt mit dem schreienden Kind auszureisen. Es wird ihn niemand daran hindern können.

Was hast Du denn für ein Gefühl bei der Aussage Deiner Tochter? Nimmst Du es Ernst? Hältst Du es für ein Missverständnis? Es könnte ja sein, dass der Papa davon gesprochen hat, dass er mit ihr irgendwann mal Urlaub dort machen will - woran ja prinzipiell nichts schlechtes ist. Und sie in ihrem Verständnis das so ausdrückt?

Wenn Du aber der Meinung bist, das etwas nicht stimmt, dann handle.
In Bezug auf Sicherstellung, das die Papiere in Deinen Händen sind. Dass nicht u.U. neue Reisedokumente ausgestellt wurden (Geburtsurkunde beim Standesamt angefordert wurde und nigerianisches Konsulat, dass ja den nigerianischen Pass ausstellen würde, bzw. u.U. wird sie auch nur bei ihm im Pass eingetragen). Wurde sie eigentlich auf dem Konsulat imatrikuliert? War Eure Ehe imatrikuliert? DAs solltest Du wissen um ggf. handeln zu können. Wie steht Nigeria zu Europa? Bekommst Du dort Auskunft?

Ansonsten hier eine Adresse, die mit Infos weiterhelfen kann
http://www.verband-binationaler.de/
Grüsse
Heike

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vergessen *soifz*

Antwort von lucile am 19.01.2003, 21:58 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das A&O all Deiner im Notfall nötigen Handlungsbefugnis. Ohne dieses könntest Du ggf. selbst am Flughafen anwesend sein und doch eine Abreise nicht verhindern können.
Kein Scherz, das ist so.

LG
Heike

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@lucile

Antwort von Adaeze am 19.01.2003, 22:12 Uhr

wie mir scheint, ist das aufenthaltsbestimmungsrecht zumindest leichter zu bekommen, als das alleinige sorgerecht.

ich habe nach den heutigen aussagen meiner tochter beschlossen, mich nächste woche auf jedenfall erstmal an das jugendamt zu wenden und mir dann rat bei einem anderen anwalt zu holen.

mal sehen, wie weit ich damit komme. irgendwie kann es so ja nicht weitergehen, dass ich ständig angst haben muß. und leider kann ich nicht einschätzen, ob er das wirklich bringt oder nicht. manchmal ist er echt irre und für ihn sind wir ja auch besitz und er meint, ihm kann sowie so keiner was.

naja, schaun wir mal, wie es weitergeht.

LG stephanie

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Re: @lucile

Antwort von lucile am 19.01.2003, 22:50 Uhr

Hi Stephanie
Schlimm für einen selbst ist, dass man es selbst nicht glauben möchte und deswegen ständig an sich selbst Unsicherheit sucht, bzw. versucht es sich auszureden. Dabei das Bauchgefühl zu finden ist ganz und gar nicht leicht.
Mit diesem GEfühl allerdings gewinnt man nirgends einen Blumentopf. Denn ein Mensch, der (noch) kein Kind entführt hat, kann natürlich nicht vorab mit Massnahmen belegt werden. Also erfährt frau von überall her Zurückhaltung. Es wäre ganz natürlich bequemer, wenn es sich nur um ein Missverständnis, bzw. aufgekochte Emotionen handelt. Und so erfährt man nirgends wirklcih Unterstützung.
Die Wahl des Anwalts ist dabei nicht unerheblich. Er sollte sich mit binationalen Fällen auskennen. Er sollte möglichst schon mit dem für Dich betreffenden Land Erfahrungen gesammelt haben. Es gibt Anwälte, die nicht weiter wie bis zur "Dorfgrenze" blicken können. Denen wirst Du niemals erklären können, dass Du begründete Ängste haben darfst und musst. Zumindest, wenn Du der Meinung bist, dass Deine Ängste begründet sind.

Auf dieser Seite ist inzwischen sehr viel Info zur rechtlichen Lage hinterlegt. Besser informiert, lässt es sich besser mit einem Anwalt unterhalten.

ich drück' Dir weiterhin die Daumen und wünsche Dir vor allem, dass sich das doch bloss als blosses Gespenst enttarnt.

LG Heike

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Aber wie erklärt man einem kleinen Kind...

Antwort von Patti_D am 20.01.2003, 12:42 Uhr

... daß es zwar einen Papa hat, der aber nichts von ihm wissen will??? Und zwar ohne daß das Kind einen bleibenden Schaden davonträgt, sich ungeliebt, unwillkommmen oder minderwertig fühlt???

Es hat ja nicht nur keinen Papa, der es ins Bett bringt (etc.), sondern eben einen Erzeuger, der sein Kind absolut nicht liebt und nichts von ihm wissen will.

Mir macht diese Frage solche Bauchschmerzen, daß es mir nachts durch den Kopf geht und ich finde einfach keine (kleinkindverträgliche) Lösung. Noch ist mein Kleiner nicht so weit, das zu verstehen, aber der Tag wird kommen - spätestens im Kindergarten, wenn die anderen vom Papa erzählen oder dieser seine Kiddies abholt. Und mein Mäuschen hat nur mich.

Hat jemand von Euch einen Rat?

Patti

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Re: @Adaeze betreffend Anwaltswahl

Antwort von Koi am 20.01.2003, 12:43 Uhr

Da Anwälte nicht mit ihren Arbeitsschwerpunkten großartig Werbung machen dürfen, ist es nicht leicht immer den Anwalt zu finden, der für das entsprechende Anliegen reichlich Erfahrung hat.
Du kannst entweder online unter http://www.anwaltauskunft.de/ Dir selbst den Anwalt mit entprechendem Arbeitsschwerpunkt suchen oder unter der Telefonnummer 01805 18 18 05
Gruß Sandra

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Re: Aber wie erklärt man einem kleinen Kind...

Antwort von Adaeze am 20.01.2003, 12:59 Uhr

das ist in der tat sehr schwierig.

im grunde hatte ich diese frage ja auch gestellt. ist aber wohl im zuge der angst um entführung etc. untergangen in meinem posting.

vielleicht gibt es ja gute bücher, die sich mit dieser frage beschäftigen oder andere mütter haben einen tipp, wie sie damit umgegangen sind etc.

vielleicht liest ja noch jemand mit und hat eine idee.

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Re: Aber wie erklärt man einem kleinen Kind...

Antwort von lucile am 20.01.2003, 19:34 Uhr

Ich kopier die Antwort der Einfachheit halber hier rein. Ich fand den Ansatz damals Klasse und versuche danach zu handeln.

Was die Minderwertigkeitsgefühle betrifft, da habe ich auch kein Kochrezept - ums so zu nennen *smile*. Allerdings kam in einer gemütlichen Runde folgender Vorschlag zustande:
Nur was Du selbst als minderwertig ansiehst, wird Dein Kind als minderwertig erkennen.
Wenn für Dich das Leben als AE vielleicth anders aber nicht schlechter ist, dann hat das Kind keinen Anlass darin etwas schlechtes zu sehen. In 10 Jahren weiss ich vielleicht mehr *gg*.

quote:
Hi
Man gab mir den Rat einfach nicht zu lügen, aber auch nicht belasten. Das kommt in aller Regel hin.

Oder andersrum gefragt: wie möchtest Du Deinem Kind eine Atnwort geben, die ja nur der Papa selbst beantworten könnte.

Wenn Du ehrlicherweise zugibst, dass Du weder das eine noch das andere mit Sicherheit behaupten kannst, hast Du nicht gelogen, hast den Papa nicht schlecht gemacht und das Kind hat immer noch die Option offen es irgendwann einmal herauszufinden.

Dem Kind aber zu versichern, dass der Papa es liebt könnte u.U. zur Lüge mutieren. Oder nicht? Die Enttäuschung des Kindes wäre ja vorprogrammiert, wenn der Vater dann weiterhin nicths von dem Kind wissen möchte.

Good luck
Heike

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Re: Aber wie erklärt man einem kleinen Kind...

Antwort von olaf-siegfried am 20.01.2003, 21:56 Uhr

Hallo!
Ich bin in einer Mukigruppe in der man auf alle Fragen echt Prima antworten bekommt!
Auf Deine Frage wurde mir gesagt,ich sole ein Bilderbuch malen (zur Not mit Strichmännchen) in dem die Geschichte des Kindes gezeigt wird also z.B.: Ich mochte Dein Papa so gern weil er so schön malen konnte aber dann wars ihm bei uns langweilig und er wollte mit jemand anderem spielen o s ä!
dann malt man ein Bild wie er zur Tür raus geht.
Man soll eben darauf achten,daß das Kind es versteht und niemand als böse hingestellt wird (auch wenns so ist!!)
Dann soll man das Buch zu den anderen Bilderbüchern legen,das Kind wird dann ganz selbstverständlich damit aufwachsen.
Ich werds auf jeden Fall auf die art versuchen obs klappt kann ich nicht sagen.

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